Bootsmann
,
ein erfahrener Seemann, der hauptsächlich die Aufsicht über sämtliches Tauwerk auf dem Schiff [* 2] führt, dessen Instandhaltung zu besorgen und alle dahin einschlagenden Arbeiten anzuordnen und zu überwachen hat.
Auf
Kriegsschiffen hat er den Rang eines
Deckoffiziers (s. d.), der Oberbootsmann
den eines Oberdeckoffiziers;
auf Handelsschiffen rangiert er zwischen Steuerleuten und Matrosen.