Bonorum
cessio
(lat.), freiwillige
Güterabtretung an die
Gläubiger (s.
Cessio bonorum);
bonorum
communio,
Gütergemeinschaft;
bonorum
possessio, im römischen
Rechte die
Erbfolge nach dem weniger strengen prätorischen
Recht, im
Gegensatz zur
Erbfolge
nach strengem bürgerlichen
Recht.