Bon
Gutschein, schriftliche
Anweisung zur
Zahlung; daher à vue, aus
Sicht zahlbarer
Schein, im kaufmännischen
Verkehr jedes Schriftstück, durch
welches sich jemand verpflichtet, gegen dasselbe einen Gegenstand auszutauschen; auch
der allgemeine französische
Name für jeden Geldschein.
Bons royaux oder
Bons du trésor hießen früher die französischen
Schatzanweisungen oder Schatzkammerscheine (s. d.), welche mit Einführung
der
Republik von 1848 den
Namen
Bons de la République erhielten. Auch die belgischen
Schatzanweisungen heißen
Bons du trésor.
Bons nennt man
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auch die von der Österreichischen Südbahn mit kurzer Rückzahlungsfrist ausgegebenen 6proz. Obligationen.