Boeresco
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Basilio, rumän. Staatsmann, geb. zu Bukarest [* 2] aus einer angesehenen bürgerlichen Familie, beteiligte sich schon 1848 als Journalist an der revolutionären Bewegung in den Donaufürstentümern, vollendete sodann seine Rechtsstudien in Paris, [* 3] wo er 1857 die Doktorwürde erlangte, und richtete 1856 an den Pariser Kongreß eine Denkschrift: »Mémoire sur la question politique et économique de la Moldo-Valachie«. Auch veröffentlichte er damals die Schriften: »La Roumanie après le traité de Paris du 30 mars 1856« (Par. 1856) und »Traité comparatif des délits et des peines au point de vue philosophique et juridique« (das. 1857). Nach Rumänien [* 4] zurückgekehrt, gründete er daselbst den »National« und übernahm, jedoch nur für kurze Zeit, eine Professur des Handelsrechts an der Rechtsfakultät in Bukarest. 1858 ließ er sich als Advokat nieder, wurde 1859 in die Gesetzgebende Versammlung gewählt und betrieb eifrig die Vereinigung der Donaufürstentümer zu Einem Staat. 1860 übernahm er das Justizministerium; seitdem war er wiederholt als Führer des gemäßigt liberalen Zentrums in der Kammer Mitglied des Ministeriums, zuletzt 1879-1881 Minister des Auswärtigen. Er führte die Judenemanzipation und die Anerkennung der Souveränität Rumäniens durch die Mächte durch, zeigte sich aber in der Donaufrage zu nachgiebig gegen Österreich, [* 5] weshalb er zurücktreten mußte. Er starb in Paris. Außer einem Kommentar des walachischen Handelsgesetzbuchs schrieb er noch: »Examen de la convention du 19 août relative à l'organisation des Principautés danubiennes« (1858) und »Mémoire sur la juridiction consulaire dans les Principautés unies roumaines« (1865).