Bodenkredi
tbanken
oder Hypothekenbanken sind Banken, deren Eigenart darin besteht, daß sie den langfristigen Kredit vermitteln, also solchen einerseits nehmen und andererseits gegen hypothekarische Sicherheit weiter geben. Das eigene Barkapital dient nur als Garantiefonds und zur Einleitung der Geschäfte. Banken dieser Art entsprechen dem Kreditbedürfnisse der Grundbesitzer, der städtischen Bauunternehmer, der Meliorationsgenossenschaften und liefern auch der Industrie vielfach eine Ergänzung ihres stehenden Kapitals.
Auch den Gemeinden und andern öffentlichen Korporationen gewähren sie häufig Darlehen. Zeitweise verfügbare
Summen können sie in Wechseln oder kurzfälligen Lombarddarlehen anlegen, und auch andere derartige Bankgeschäfte (s.
Banken) sind nicht ausgeschlossen, wenn sie
nur als Nebengeschäfte und mit der nötigen
Beschränkung und Vorsicht betrieben
werden. Die
Mittel zu ihren Kreditgewährungen verschaffen sich die Bodenkredi
tbanken hauptsächlich durch
die
Ausgabe von
Obligationen oder Pfandbriefen (s. d.), die für den langfristigen Kredit
eine ähnliche Bedeutung haben wie die
Banknoten für den kurzfristigen. Es sind meistens auf den Inhaber lautende Wertpapiere,
die vollständig gedeckt sein müssen durch von der
Bank erworbene gute
Hypotheken.
Sie sind fest verzinslich und werden nach einem bestimmten Tilgungsplane meistens durch Auslosung und
auch wohl mit Prämien und Lotteriegewinnen zurückgezahlt. In andern Fällen haben sich die Bodenkredi
tbanken ihrerseits
das Kündigungsrecht vorbehalten, um bei günstigen Gelegenheiten ihre Schuldverschreibungen zu einem niedrigern Zinsfuß
ausgeben zu können (s.
Konversion). Häufig geben die Bodenkredi
tbanken ihre Darlehen nicht in bar, sondern in Pfandbriefen,
für deren Verwertung der Schuldner selbst zu sorgen hat, die aber auch von der
Bank stets zum Nennwert an Zahlungsstatt angenommen
werden.
Die Rückzahlung der Darlehen seitens der Schuldner erfolgt meistens mittels einer Amortisationsquote, die zur allmählichen
Tilgung der Gesamtschuld jährlich neben den
Zinsen entrichtet wird.
Die erste auf
Aktien gegründete Bodenkredi
tanstalt
ist der Crédit foncier in
Paris,
[* 3] der 1852, anfangs allerdings unter einem andern
Namen und mit beschränktem Wirkungskreis,
ins Leben trat. Nach dem
Umfange seines
Kapitals (60 Mill.
Frs.) und seiner Befugnisse zur
Ausgabe von
Obligationen steht er unter
den ähnlichen
Instituten obenan, jedoch hat er den Hoffnungen der
Landwirtschaft im ganzen ungenügend
entsprochen und mehr der städtischen, namentlich der
Pariser Bauspekulation gedient. In
Deutschland
[* 4] entstanden einige ähnliche
Unternehmungen schon 1856 und 1857, und in der Folgezeit sind noch mehrere, zum
Teil in sehr großem Maßstabe angelegte,
hinzugetreten, so u. a. die
Preußische Centralbodenkredit-Aktiengesellschaft und die
Preußische Bodenkredit-Aktienbank.
Eine andere Klasse von landwirtschaftlichen Kreditinstituten ist auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit begründet: eine Anzahl von Gutsbesitzern vereinigt sich, um einerseits jedem kreditbedürftigen Teilnehmer Darlehen (etwa bis zur Hälfte des abgeschätzten Wertes seines Gutes) durch Ausgabe von Pfandbriefen zu verschaffen und andererseits dem Inhaber der letztern die richtige Verzinsung und Rückzahlung zu gewährleisten. Als Vorbild dieser Kreditverbände haben die sog. Landschaften (s. d.) in Preußen [* 5] gedient.
Eine eigentümliche Art von landwirtschaftlichen Kreditvereinen bilden die in neuerer Zeit am Rhein entstandenen Darlehnskassenvereine (s. d.) nach dem Raiffeisenschen System. Andere den Hypothekenbanken nahe stehende Institute sind die Grund- oder Bodenrentenbanken (s. d.) und die Boden- oder Landeskulturrentenbanken (s. d.). Über die sog. Baubanken (Immobilienbanken) s. Banken (Bd. 2, S. 374a). Die Hypothekenversicherungsbanken, die erst ziemlich vereinzelt auftreten, ermöglichen die Beleihung von Grundstücken über die sonst übliche Grenze hinaus, indem sie gegen feste Prämien die Sicherheit der Darlehen gewährleisten.