Blutschande
,
s. v. w. Inzest.
Blutschande
3 Wörter, 30 Zeichen
Blutschande,
s. v. w. Inzest.
Invinzibel - Io
* 2
Seite 8.1012.(lat. Incestus, Blutschande), der Beischlaf zwischen nahe verwandten oder verschwägerten Personen. Dieser ist bei allen Kulturvölkern aus sittlichen und sozialpolitischen Gründen für strafbar erklärt worden, denn die Geschlechtsgemeinschaft zwischen nahe verwandten Personen schädigt die Reinheit und das sittliche Wesen der Familie und des verwandtschaftlichen Verkehrs, wie sie erfahrungsmäßig auch zur Degeneration der Nachkommenschaft führt.
Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bestraft den Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie, also namentlich zwischen Eltern und Kindern (schwere Blutschande), an den erstern mit Zuchthaus bis zu fünf, an den letztern, als den nach Reife, Stellung und Einfluß minder strafwürdigen, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren, wobei aber vorausgesetzt wird, daß der zu Bestrafende das verwandtschaftliche Verhältnis gekannt hat. Dieselbe Voraussetzung gilt für die sogen. einfache Blutschande, welche in dem Beischlaf zwischen Verschwägerten in auf- und absteigender Linie (Schwiegereltern und Schwiegerkindern, Stiefeltern und Stiefkindern) oder zwischen Geschwistern besteht und mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden soll. Für beide Arten des Inzestes gilt übrigens die Bestimmung, daß der Verwandte oder Verschwägerte absteigender Linie straflos bleiben soll, wenn er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 173.