Titel
Blutlaugensalz
(Cyaneisenkalium); diesen Namen führen zwei verschiedene Salze, die beide dieselben Elementarbestandteile, jedoch in verschiedenen Verhältnissen enthalten und ihre Hauptverwendung in der Färberei finden. Es ist dies:
1) das Gelbe Blutlaugensalz
(Einfach-Cyaneisenkalium, Kaliumeisencyanür, Ferrocyankalium, gelbes blausaures
Kali,
Kalium ferrocyanatum,
Kali borussicum flavum);
man erhält es in oft ziemlich großen, gelben, durchscheinenden Kristallaggregaten, die zuweilen etwas weiß bestäubt und oberflächlich leicht verwittert sind;
die Kristalle sind ziemlich weich und zähe, schwer zu pulvern;
sie sind in Wasser löslich, in Alkohol unlöslich;
beim Übergießen mit Säuren entwickeln sie die giftige Blausäure.
Wie schon aus obigem Namen hervorgeht, enthalten die Kristalle Cyankalium und Eisencyanür, außerdem aber auch noch Kristallwasser, welches beim Erwärmen entweicht und das wasserfreie Kaliumcyanür als weißes Pulver zurückläßt. Man bereitet das gelbe B. dadurch, daß man stickstoffhaltige, organische Substanzen, wie z. B. Hörner, Klauen, Gerbereiabfälle, altes Leder, früher auch getrocknetes Blut (daher der Name B.), in eine Mischung von geschmolzener Potasche mit Eisenfeile einträgt. Die geschmolzene und erkaltete Masse wird mit Wasser ausgelaugt und die Lösung zur Kristallisation gebracht. Außer in der Färberei verwendet man das gelbe B. zur Darstellung verschiedener anderer Cyanpräparate, zum Härten des Eisens und in der analytischen Chemie. -
2) Das rote Blutlaugensalz
(Anderthalb Cyaneisenkalium, Kaliumeisencyanid, Ferridcyankalium, rotes blausaures
Kali, Gmelin'sches
Salz,
Kalium ferridocyanatum,
Kali borussicum rubrum); es bildet dunkelrubinrote, glänzende, durchsichtige
Kristalle, die viel härter sind, als diejenigen des gelben B. Man bereitet es durch Einleiten von Chlorgas in eine Lösung
von gelben B. und Kristallisierenlassen der Lösung; doch hat man auch noch andere Methoden zu seiner Darstellung. Man behandelt
auch trockenes gepulvertes, gelbes B. in geschlossenen Kammern mit Chlorgas und benutzt dieses noch
Chlorkalium
enthaltende Präparat unter dem Namen Blaupulver sogleich zum Färben. - Zoll: Gelbes und rotes gemäß Zolltarif im Anh.
Nr. 5 c.
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