Blutflecke.
Die Ausmittelung von Blutflecken
stützt sich auf die
Eigenschaften der Blutbestandteile und auf die Nachweisung
der Blutkörperchen.
[* 2] Aus einem Splitterchen des eingetrockneten
Bluts löst ein
Tropfen
Wasser in ½
Stunde
Eiweiß samt dem
Inhalt der roten Blutkörperchen auf; die letztern werden aber so zerstört, daß man sie unter dem
Mikroskop
[* 3] nicht mit Sicherheit
wieder erkennt. Nach der
Entfernung des rot gefärbten
Tropfens mittels einer
Pipette bleibt ein Fibrinkoagulum zurück, in
welchem die farblosen Blutkörperchen unter dem
Mikroskop mit Sicherheit nachzuweisen sind.
Die farbigen Blutkörperchen kann man unter günstigen Verhältnissen mit konzentrierter Kalilauge aufquellen lassen und dadurch sichtbar und selbst meßbar machen. Den mittels der Pipette aufgehobenen roten Tropfen untersucht man auf Eiweißkörper und Blutfarbstoff. Mittels einer zu einem feinen Haarröhrchen ausgezogenen Glasröhre läßt er sich in 5 oder 6 Teile teilen, mit welchen man die Reaktionen auf gerinnbare Eiweißkörper (mittels salpetersauren Quecksilberoxyds) ausführen kann.
Zur Nachweisung des
Blutrots oder
Hämatins kocht man einen ähnlichen, wenn auch nur tropfengroßen
Auszug der Blutflecke
mit konzentrierter
Essigsäure und stellt die sogen.
Blutkristalle
(Häminkristalle) dar, deren
Bildung große Sicherheit über die Anwesenheit
des
Bluts gewährt. Die Unterscheidung von
Tier- und Menschenblut ist mit der für gerichtliche
Arbeiten
nötigen Sicherheit kaum ausführbar. Die
Frage, ob die Blutflecke
von dem
Blut eines lebenden oder eines toten
Körpers herrühren,
kann mit einiger
Gewißheit auf
Grund der Gerinnung des
Faserstoffs beantwortet werden.
Blut vom lebenden
Körper enthält noch das gelöste
Fibrin, es wird sich also ein Fibrinkoagulum erst auf
dem
Messer,
[* 4]
Zeug,
Holz
[* 5] etc. bilden, und dies Koagulum verschwindet nicht, wenn man den
Fleck mit kaltem
Wasser einweicht. War
das
Blut dagegen schon geronnen, als es mit dem fraglichen Gegenstand in Berührung kam, so wird der
Fleck später sich vollständiger
in
Wasser lösen, es sei denn, daß der
Stoff auf irgend eine
Weise bis über die Gerinnungstemperatur des
Eiweißes erhitzt gewesen, in welchem
Fall das
Eiweiß des Blutserums geronnen sein und die Blutkörperchen eingeschlossen haben
würde. In solchem Zustand befinden sich. z. B. Blutflecke
auf mit heißem
Wasser gewaschene Wäsche.
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