in der
Botanik ein Teil der
Blüte
[* 2] (s. d.); in der
Chemie veraltete Bezeichnung für verschiedene zum Teil durch
Sublimation erhaltene
Präparate, z. B.
Schwefelblumen, s. v. w. sublimierter
Schwefel, Zinkblumen, s. v. w.
Zinkoxyd etc. Blume
(Boukett), das eigentümliche
Aroma der
Weine, besonders der
Rhein- und
Burgunderweine, welches aber von dem allen
Weinen gemeinsamen eigentümlichen Weingeruch wohl zu unterscheiden ist. In der Bierbrauerei
[* 3] heißt Blume die
Oberhefe. Im Wollhandel versteht man darunter den in Form und
Textur vollendeten
Stapel der kurzgedrängten, hochfeinen
Wolle. Der
Jäger endlich nennt Blume den
Schwanz des
Hasen sowie die Schwanzspitze bei
Wolf und
Fuchs.
[* 4]
1)
Heinrich, Opernsänger
(Bariton), geb. zu
Berlin,
[* 5] erhielt seine Schulbildung daselbst am Joachimsthalschen
Gymnasium und seine künstlerische durch den königlichen
Sänger G.
Gern, der auch sein
Engagement am Opernhaus
veranlaßte, nachdem Blume 1808 in
Winters »Unterbrochenem Opferfest« mit Erfolg debütiert hatte. Im
Verkehr mit
Iffland auch als
Schauspieler zur
Reife gelangt, trat er 1812, wo er zum erstenmal den
Don Juan sang, in die Glanzperiode
seines künstlerischen Wirkens, und namentlich bildete er während der ruhmvollen Zeit der OpernleitungSpontinis
(1820-42) neben den Sängerinnen
Milder und
Schultze sowie dem
TenorBader eine der Hauptstützen der von dem genannten
Meister
inszenierten Musteraufführungen, Auch als Oratorien- und Liedersänger hat er sich um das
Berliner
[* 6] Musikleben große
Verdienste
erworben und vermochte als solcher noch 1855 im
Alter von 67
Jahren reichen Beifall
zu ernten. Nachdem
er 1848 von der
BühneAbschied genommen, siedelte er nach
Görlitz
[* 7] über, kehrte jedoch 1852 in seine Vaterstadt zurück und
starb daselbst
worin eine der glänzendsten
Entdeckungen vorliegt, durch welche in
neuerer Zeit die römische
Rechtsgeschichte bereichert worden ist. Die während einer
Reise nach
Italien
[* 14] gemachten Forschungen
legte er in dem
»Iter italicus« (Berl. u.
Halle 1824-36, 4 Bde.),
in der »Bibliotheca librorum manuscriptorum
italica«
(Götting. 1834) und in zahlreichen Beiträgen für juristische
Zeitschriften und Sammelwerk nieder. Mit
Lachmann und
Rudorff gab er »Die
Schriften der römischen Feldmesser« (Berl. 1848-52, 2 Bde.)
heraus. Von seinen übrigen
Schriften sind noch zu nennen: »LexDei sive mosaicarum et romanarum legum collatio«
(Bonn 1833);