Blocksigna
lsystem,
s. Eisenbahn ^[= (Schienenweg, engl. Railway, Railroad, franz. Chemin de fer, ital. Strada ferrata oder di ferro, ...] (Signale).
Blocksignalsystem
826 Wörter, 5'906 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Blocksignalsystem,
s. Eisenbahn ^[= (Schienenweg, engl. Railway, Railroad, franz. Chemin de fer, ital. Strada ferrata oder di ferro, ...] (Signale).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Blocksignalsystem.
Um ein Aufrennen zweier in derselben Richtung und auf demselben Gleise fahrender Eisenbahnzüge zu vermeiden, ist durch das Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands [* 3] sowie auch durch gesetzliche Bestimmungen in andern Ländern angeordnet, daß Züge sowie einzeln fahrende Lokomotiven einander nur in Stationsabstand folgen dürfen, d. h. daß der nachfolgende Zug eine Station erst verlassen darf, nachdem der voraufgegangene Zug die nächstfolgende Station erreicht hat. Liegen nun zwei Stationen weit voneinander entfernt, so dürften sich Züge nur in so großen Zwischenräumen folgen, sodaß ein stärkerer Betrieb nicht bewältigt werden könnte. Es werden deshalb auf der Strecke zwischen zwei Stationen eine oder mehrere Zwischenstationen, sog. Blockstationen angeordnet und jede einzelne der dadurch hergestellten Teilstrecken in Bezug auf das Folgen der Züge so behandelt wie die Strecke ¶
zwischen zwei Hauptstationen. Die Blockstationen haben den Zweck, die Einfahrt eines Zuges in die bis zur nächsten Blockstation reichende Strecke so lange zu verhindern, bis der nächst vorgebende Zug diese Strecke verlassen hat. Der Name «Blockstation» stammt vom engl. to block, absperren, verschließen, weil durch das an der Blockstation aufgestellte Signal die betreffende Teilstrecke für einen Eisenbahnzug so lange abgesperrt (blocked, blockiert) wird, bis der voraufgegangene Zug diese Strecke, die Blockstrecke, verlassen hat.
Auf den Blockstationen sind Einrichtungen getroffen
, welche die Blockstationswärter in den Stand setzen, sich, meistens auf
elektrischem Wege, gegenseitig darüber zu verständigen, ob die zwischen ihnen befindliche Strecke besetzt
oder frei ist, und mittels deren sie hiernach dem ankommenden Zuge das Halt- oder das Fahrsignal geben können. Um die durch
Mißverständnisse und Irrtum der Wärter entstehenden Gefahren zu vermeiden, hat man die Signalvorrichtungen zweier aufeinander
folgender Blockstationen in eine solche Abhängigkeit voneinander gebracht, daß das Fahrsignal auf einer
Station überhaupt gar nicht gegeben werden kann, bevor sie nicht durch die nächstfolgende Station «deblockiert» worden ist,
d. h. bevor letztere nicht angezeigt hat, daß der vorausgegangene Zug
bei ihr vorbeigefahren ist.
Der Bockbetrieb ist durch nachstehende Abbildung erläutert.
S1 und S2 sind zwei Bahnhöfe, [* 5] zwischen denen sich die beiden Streckenblocks Ⅱ und Ⅲ befinden; Ⅰ und Ⅳ sind die zu den Stationen gehörigen Abschlußblocks. Die erste Reihe veranschaulicht die Stellung der Signale in dem Augenblick, wo der Zug in S1 zur Abfahrt bereit steht und der dienstthuende Beamte soeben auf telegr. Wege den Wärter in Ⅰ hiervon benachrichtigt hat. Dieser zieht an seinem Telegraphenmast das Ausfahrsignal, verständigt die Station S1 hiervon und weckt den Wärter bei Ⅱ. Nachdem der Zug die Station S1 verlassen hat, dreht der Beamte daselbst die Kurbel [* 6] seines Blockapparats, wodurch eine rote Scheibe (in der [* 4] Figur schwarz) in dem runden Fensterchen hervortritt und der abgefahrene Zug gedeckt wird.
Die zweite Reihe der Abbildung stellt diesen Zustand dar. In der dritten Reihe befindet sich der Zug zwischen dem Abschlußblock Ⅰ und dem Streckenblock Ⅱ. Der Wärter in Ⅰ hat bald nach dem Vorbeifahren des Zuges an seinem Posten den Telegraphenarm wieder auf «Halt» (wagerecht) gestellt und durch Drehen der Kurbel an seinem Blockapparat die Scheibe vor dem Fensterchen in Rot verwandelt, wodurch das zugehörige Feld am Stationsblock S1 wieder weiß und die Strecke von S1 bis Ⅰ frei geworden ist, sodaß sie von einem nachfolgenden Zuge befahren werden kann.
Durch Verwandlung des Blockfeldes bei Ⅰ in Rot ist aber auch zugleich der Signalarm verriegelt worden,
der Wärter kann daher nicht ohne weiteres Fahrsignal geben. Erst wenn der Zug
in die Blockstrecke zwischen Ⅱ und Ⅲ eingefahren
(vierte Reihe), der Wärter in Ⅱ sein Signal auf «Halt» gestellt und
sich durch Rotmachen der Scheibe blockiert hat, wird die rote Scheibe in Ⅰ wieder weiß und das Signal
daselbst entriegelt. Sobald der Zug
vor dem Bahnhof
sabschluß Ⅳ anlangt, kann der Wärter daselbst erst nach erhaltener Erlaubnis
der Station S2 Fahrsignal geben; die Erlaubnis wird durch Verwandlung seiner roten Scheibe in Weiß erteilt, wodurch zugleich
der Signalarm entriegelt wird. Nach Einfahrt des Zuges in die Strecke zwiscken Ⅳ und S2 verfährt
der Wärter bei Ⅳ in derselben Weise wie vorher der Wärter bei Ⅰ.
Da bei diesem System aber kostspielige Einrichtungen für die Verständigung der Wärter untereinander u. s. w.
erforderlich sind, so hat man bei verschiedenen Eisenbahnen, besonders in Frankreich, das Zeitblocksystem
in Anwendung gebracht. Bei diesem System wird die Strecke zwischen zwei Stationen ebenfalls in Teilstrecken eingeteilt, an deren
Grenzen
[* 7] Signalzwischenstationen angeordnet werden. Diese Zwischenstationen stehen aber nicht in gegenseitiger Verbindung,
die bei denselben aufgestellten Wärter haben vielmehr nur die Weisung, sofort
nach dem Passieren eines Zuges das Haltsignal
zu geben und dasselbe nicht vor einer bestimmten Zeit zu entfernen.
Erreicht ein anderer Zug
innerhalb dieses Zeitraums die Zwischenstation, so wird er durch das Blocksignal
zum Stehen gebracht.
Bei diesem System ist eine Sicherheit gegen Aufrennen in dem Fall nicht geboten, daß der vorausgegangene Zug
auf der Strecke zwischen
zwei Blockstationen liegen geblieben ist. Die Vorzüge des erstern Systems, des sog. Raumblocksystems, vor dem Zeitblocksystem
haben denn auch dahin geführt, daß letzteres immer mehr verlassen und das Raumblocksystem angewendet wird. (S. Central-Weichen-
und Signal-Stellvorrichtungen und Eisenbahnsignale.) –
Vgl. Schubert, Die Sicherungswerke im Eisenbahnbetriebe (Wiesb. 1888).