(Cinnabarite), Schwefelmetalle, welche mehr oder weniger durchscheinend, glas- oder diamantglänzend und meist
von bunter, selten von schwarzer Farbe sind, also nicht- oder nur halbmetallischen Habitus zeigen;
sie sind mild oder wenig
spröde, meist weicher als Kalkspat.
Hierher gehören namentlich Zinkblende, Manganblende, Antimonblende,
Antimon- und Arsensilberblende, Zinnober, Realgar und Auripigment. Im Bergbauwesen wird unter Blende nur das Schwefelzink verstanden.
das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen Völkern gegen besondere
Verbrecher, wie Tempelräuber, Ehebrecher, Falschmünzer u. dgl.,
angewendet wurde. Im frühern Mittelalter wurde sie bei den Merowingern, später auch noch von dem hohenstaufenschen
Kaiser Heinrich VI. in Italien mehrfach angewandt. Im Orient wird sie noch jetzt vollzogen. Die Blendung wird bewerkstelligt entweder
durch Vorhalten eines glühenden Metallbeckens (ital. bacino, daher abbacinare), wodurch die
Sehkraft nicht ganz vernichtet wird, so daß dem Geblendeten ein Schimmer bleibt, oder durch Zerstörung
oder Herausreißung, Ausbrennung u. dgl. des Augapfels.