(Cinnabarite),
Schwefelmetalle, welche mehr oder weniger durchscheinend, glas- oder diamantglänzend und meist
von bunter, selten von schwarzer
Farbe sind, also nicht- oder nur halbmetallischen
Habitus zeigen;
sie sind mild oder wenig
spröde, meist weicher als
Kalkspat.
[* 2]
Hierher gehören namentlich
Zinkblende,
Manganblende,
Antimonblende,
Antimon- und
Arsensilberblende,
Zinnober,
[* 3]
Realgar und
Auripigment. Im Bergbauwesen wird unter
Blende nur das Schwefelzink verstanden.
das Zerstören des Augenlichts, war im
Altertum eine
Strafe, die bei verschiedenen Völkern gegen besondere
Verbrecher, wie Tempelräuber, Ehebrecher, Falschmünzer u. dgl.,
angewendet wurde. Im frühern
Mittelalter wurde sie bei den
Merowingern, später auch noch von dem hohenstaufenschen
Kaiser
Heinrich
VI. in
Italien
[* 4] mehrfach angewandt. Im
Orient wird sie noch jetzt vollzogen. Die
Blendung wird bewerkstelligt entweder
durch
Vorhalten eines glühenden Metallbeckens (ital. bacino, daher abbacinare), wodurch die
Sehkraft nicht ganz vernichtet wird, so daß dem Geblendeten ein Schimmer bleibt, oder durch Zerstörung
oder Herausreißung, Ausbrennung u. dgl. des Augapfels.