Blauen
oder
Bläuen,
Verfahren, das durch Zusatz einer geringen Menge eines blauen
Farbstoffs andere, namentlich gelbe
Farbstoffe, die gewissen
Stoffen anhängen, schwer zu beseitigen sind und deren Aussehen unschön machen, zu verdecken bezweckt;
so werden z. B. weiße Gewebe
[* 2] von
Seide,
[* 3]
Wolle, Leinen,
Baumwolle,
[* 4] Kleidungsstücke,
Wäsche, Papier, Zucker
[* 5] gebläut.
Der Zusatz der blauen
Farbe soll immer so bemessen sein, daß diese nicht selbst vortritt, sondern nur gerade den gelblichen
Ton aufhebt. Als Material verwendet man vorzugsweise
Ultramarin, aus dem die sog. Waschkugeln geformt werden; die Benutzung
des
Ultramarins zum Blauen
des Zuckers ist durch die
Verfügung des Reichs-Gesundheitsamtes gestattet und fällt
daher nicht unter die
Verfälschung von Nahrungsmitteln.