Titel
Bistum
oder Diöcese, in der katholischen Kirche der Sprengel, innerhalb dessen ein Bischof die kirchliche Verwaltung hat. In der ältern Zeit (seit Mitte des 2. Jahrh.) besaß fast jede Stadt ihren Bischof, und der bischöfl. Sprengel war nicht größer als ein einfacher Pfarrbezirk (Parochie), daher der Name Parochie noch gegenwärtig in der orient. Kirche für Bistum üblich ist. Im Abendlande kam dafür schon im frühen Mittelalter die dem röm. Staatsrecht entlehnte Bezeichnung Diöcese auf.
Seit der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion hielt man auf möglichste Übereinstimmung der kirchlichen und der polit. Verwaltungsgebiete, und die byzant. Gesetzgebung räumte den Bischöfen wichtige polit. Rechte in ihren Sprengeln ein, welche bis zu einer vollständigen Oberaufsicht über die Thätigkeit der Staatsbeamten sich steigerten. Gleichfalls sehr bedeutsam für die Staatsverfassung wurden die Bistum im german. Mittelalter. Da schon seit der Karolinger-Zeit die Bischöfe nicht bloß neben den weltlichen Großen im Rate der Krone saßen, sondern auch wie jene mit weltlichen Vorrechten, Gütern und Ländereien belehnt wurden, so wuchsen die Bistum allmählich zu förmlichen Fürstentümern heran, und namentlich in Deutschland lag es im Interesse des Königtums, die Macht derselben teils auf Kosten der weltlichen Herzöge und Fürsten, teils als Gegengewicht gegen die Päpste zu stärken.
Die Bischöfe waren im Mittelalter in der Regel der festeste Anhaltspunkt für die königl. Macht, mit welcher sie gelegentlich der Investitur mit den Temporalien in enge Verbindung traten. Die deutschen Bistum spielen daher in der deutschen Reichs- und Verfassungsgeschichte eine sehr hervorragende Rolle. In der Reformationszeit wurden sämtliche norddeutsche Bistum säkularisiert. Der Westfälische Friede sicherte die meisten süd- und westdeutschen auch für die Zukunft der kath. Kirche, und dieselben erhielten sich in unverändertem Bestande als «geistliche Fürstentümer» bis zum Lunéviller Frieden von 1801. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 säkularisierte sämtliche geistliche Fürstentümer bis auf eins (das des Kurerzkanzlers Dalberg), welches ebenfalls 1810 in ein weltliches Fürstentum umgewandelt wurde.
Der Wiener Kongreß stellte die geistlichen Fürstentümer nicht wieder her. Jeder Bischof muß auf eine Diöcese geweiht werden, für diejenigen Bischöfe, welche als Hilfsbischöfe (Weihbischöfe) ordentlicher Bischöfe fungieren sollen, erfolgt die Weihe auf einen Sitz in partibus infidelium (i. p. i.), d. h. auf einen Ort, welcher sich in den Händen der Ungläubigen befindet, aber früher Bischofssitz war. Die Diöcesen sind jurist. Personen. Ihre dermalige Gestaltung in Deutschland beruht auf den Vereinbarungen der deutschen Staaten mit Rom aus dem Anfange dieses Jahrhunderts.
Danach bestehen in Bayern acht, in Altpreußen acht, in Hannover zwei, in der oberrhein. Kirchenprovinz fünf (davon zwei jetzt preußisch) Diöcesen; dazu kommen noch zwei in Elsaß-Lothringen. Mehrere Diöcesen werden in der Regel zusammengefaßt zu einer Erzdiöcese (Metropolitanprovinz) unter einem Erzbischof oder Metropoliten, welcher jetzt jedoch so gut wie keine materiellen Vorrechte, sondern nur einen Ehrenvorrang hat. Doch können Diöcesen auch ohne Metropolitanverband sein und heißen dann exemt.
Die Organisation der Diöcesen in Deutschland ist gegenwärtig folgende: A. Preußen:
1) Erzdiöcese Posen-Gnesen: Posen-Gnesen und Culm (Bischofssitz Pelplin);
2) Erzdiöcese Köln: Köln, Trier (dazu Homburg, Birkenfeld), Münster (dazu Oldenburg), Paderborn (dazu Gotha, Lippe, Waldeck, Rudolstadt);
3) zur Erzdiöcese Freiburg i. Br.: Fulda (dazu Weimar), Limburg:
4) exemte Diöcesen: Fürstbistum Breslau, Diöcese Ermland (Bischofssitz Frauenburg), Osnabrück, Hildesheim (dazu Braunschweig). Bistum Bayern:
1) Erzdiöcese München-Freising: München-Freising, Augsburg, Regensburg, Passau:
2) Erzdiöcese Bamberg: Bamberg (dazu Coburg), Würzburg, Eichstätt, Speyer. C. Oberrheinische Kirchenprovinz, bestehend aus Württemberg, Baden, Hessen, dazu das ehemalige Kurhessen und Nassau;
Erzdiöcese Freiburg i. Br.: Freiburg (Baden), Rottenburg (Württemberg und Hohenzollern), Mainz (Hessen), dazu die jetzt preuß. Diöcesen Fulda (Kurhessen), Limburg (Nassau).
D. Elsaß-Lothringen: Straßburg und Metz, beide exemt. Über die kirchliche Organisation des übrigen Deutschlands s. Apostolischer Vikar. Die preuß. Diöcese Breslau umfaßt auch Österreichisch-Schlesien; die österr. Diöcesen Olmütz, Prag,
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Leitmeritz, Königgrätz umfassen preuß. Gebietsteile. Über den Erzdiöcesen stehen höhere kirchliche Formationen nicht; den Titel Primas Germaniae hat der Erzbischof von Salzburg, wie der von Posen-Gnesen den Titel Primas Poloniae. Die Diöcesen sind gegliedert in Erzpriestereien oder Dekanate (s. d.). Die kath. Militärseelsorge ist in Preußen aus den ordentlichen Diöcesen ausgeschieden und einem Feldpropst, der Bischof i. p. i. ist (sog. Armeebischof), übertragen.
In der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung Diöcese mehrfach gebraucht für die Bezirke der Superintendenten oder Dekane, doch ohne bestimmte rechtliche Bedeutung; s. auch Diöcesansynode.