Titel
Bistum
oder Diöcese, in der katholischen
Kirche der
Sprengel, innerhalb dessen ein
Bischof die kirchliche
Verwaltung
hat. In der ältern Zeit (seit Mitte des 2. Jahrh.) besaß fast jede Stadt
ihren
Bischof, und der bischöfl.
Sprengel war nicht größer als ein einfacher Pfarrbezirk
(Parochie), daher der
Name
Parochie
noch gegenwärtig in der orient.
Kirche für Bistum
üblich ist. Im
Abendlande kam dafür schon im frühen Mittelalter die dem
röm.
Staatsrecht entlehnte Bezeichnung Diöcese auf.
Geschichtskarten von D

* 2
Deutschland.
Seit der
Erhebung des
Christentums zur Staatsreligion hielt man auf möglichste Übereinstimmung der kirchlichen
und der polit. Verwaltungsgebiete, und die byzant. Gesetzgebung räumte den
Bischöfen wichtige polit.
Rechte in ihren
Sprengeln
ein, welche bis zu einer vollständigen Oberaufsicht über die Thätigkeit der Staatsbeamten sich steigerten. Gleichfalls
sehr bedeutsam für die
Staatsverfassung wurden die Bistum
im german. Mittelalter. Da
schon seit der
Karolinger-Zeit die
Bischöfe nicht bloß neben den weltlichen
Großen im
Rate der
Krone saßen, sondern auch wie
jene mit weltlichen
Vorrechten,
Gütern und Ländereien belehnt
wurden, so wuchsen die Bistum
allmählich zu förmlichen Fürstentümern
heran, und namentlich in
Deutschland
[* 2] lag es im Interesse des Königtums, die Macht derselben teils auf
Kosten der weltlichen
Herzöge und Fürsten, teils als Gegengewicht gegen die Päpste zu stärken.
Die
Bischöfe waren im Mittelalter in der Regel der festeste Anhaltspunkt für die königl.
Macht, mit welcher sie gelegentlich der
Investitur mit den
Temporalien in enge
Verbindung traten. Die deutschen
Bistum
spielen daher in der deutschen
Reichs- und Verfassungsgeschichte eine sehr hervorragende Rolle. In der Reformationszeit
wurden sämtliche norddeutsche Bistum
säkularisiert. Der Westfälische Friede sicherte die meisten süd- und westdeutschen
auch für die Zukunft der kath.
Kirche, und dieselben erhielten sich in unverändertem
Bestande als «geistliche Fürstentümer»
bis zum Lunéviller Frieden von 1801. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 säkularisierte sämtliche
geistliche Fürstentümer bis auf eins (das des Kurerzkanzlers Dalberg), welches ebenfalls 1810 in ein weltliches Fürstentum
umgewandelt wurde.
Rom

* 3
Rom.Der Wiener Kongreß stellte die geistlichen Fürstentümer nicht wieder her. Jeder Bischof muß auf eine Diöcese geweiht werden, für diejenigen Bischöfe, welche als Hilfsbischöfe (Weihbischöfe) ordentlicher Bischöfe fungieren sollen, erfolgt die Weihe auf einen Sitz in partibus infidelium (i. p. i.), d. h. auf einen Ort, welcher sich in den Händen der Ungläubigen befindet, aber früher Bischofssitz war. Die Diöcesen sind jurist. Personen. Ihre dermalige Gestaltung in Deutschland beruht auf den Vereinbarungen der deutschen Staaten mit Rom [* 3] aus dem Anfange dieses Jahrhunderts.
Danach bestehen in Bayern [* 4] acht, in Altpreußen acht, in Hannover [* 5] zwei, in der oberrhein. Kirchenprovinz fünf (davon zwei jetzt preußisch) Diöcesen; dazu kommen noch zwei in Elsaß-Lothringen. [* 6] Mehrere Diöcesen werden in der Regel zusammengefaßt zu einer Erzdiöcese (Metropolitanprovinz) unter einem Erzbischof oder Metropoliten, welcher jetzt jedoch so gut wie keine materiellen Vorrechte, sondern nur einen Ehrenvorrang hat. Doch können Diöcesen auch ohne Metropolitanverband sein und heißen dann exemt.
Die Organisation der Diöcesen in Deutschland ist gegenwärtig folgende: A. Preußen: [* 7]
1) Erzdiöcese Posen-Gnesen: Posen-Gnesen und Culm [* 8] (Bischofssitz Pelplin);
2) Erzdiöcese Köln: [* 9] Köln, Trier [* 10] (dazu Homburg, [* 11] Birkenfeld), Münster [* 12] (dazu Oldenburg), [* 13] Paderborn [* 14] (dazu Gotha, [* 15] Lippe, [* 16] Waldeck, [* 17] Rudolstadt); [* 18]
3) zur Erzdiöcese Freiburg [* 19] i. Br.: Fulda [* 20] (dazu Weimar), [* 21] Limburg: [* 22]
4) exemte Diöcesen: Fürstbistum
Breslau,
[* 23] Diöcese
Ermland (Bischofssitz Frauenburg), Osnabrück,
[* 24] Hildesheim
[* 25] (dazu
Braunschweig).
[* 26] Bistum
Bayern:
1) Erzdiöcese München-Freising: München-Freising, Augsburg, [* 27] Regensburg, [* 28] Passau: [* 29]
2) Erzdiöcese Bamberg: [* 30] Bamberg (dazu Coburg), [* 31] Würzburg, [* 32] Eichstätt, [* 33] Speyer. [* 34] C. Oberrheinische Kirchenprovinz, bestehend aus Württemberg, [* 35] Baden, [* 36] Hessen, [* 37] dazu das ehemalige Kurhessen und Nassau;
Erzdiöcese Freiburg i. Br.: Freiburg (Baden), Rottenburg (Württemberg und Hohenzollern), Mainz [* 38] (Hessen), dazu die jetzt preuß. Diöcesen Fulda (Kurhessen), Limburg (Nassau).
Bisulca - Bithynien

* 44
Seite 53.60.D. Elsaß-Lothringen: Straßburg [* 39] und Metz, [* 40] beide exemt. Über die kirchliche Organisation des übrigen Deutschlands [* 41] s. Apostolischer Vikar. Die preuß. Diöcese Breslau umfaßt auch Österreichisch-Schlesien; die österr. Diöcesen Olmütz, [* 42] Prag, [* 43] ¶
mehr
Leitmeritz, Königgrätz [* 45] umfassen preuß. Gebietsteile. Über den Erzdiöcesen stehen höhere kirchliche Formationen nicht; den Titel Primas Germaniae hat der Erzbischof von Salzburg, [* 46] wie der von Posen-Gnesen den Titel Primas Poloniae. Die Diöcesen sind gegliedert in Erzpriestereien oder Dekanate (s. d.). Die kath. Militärseelsorge ist in Preußen aus den ordentlichen Diöcesen ausgeschieden und einem Feldpropst, der Bischof i. p. i. ist (sog. Armeebischof), übertragen.
In der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung Diöcese mehrfach gebraucht für die Bezirke der Superintendenten oder Dekane, doch ohne bestimmte rechtliche Bedeutung; s. auch Diöcesansynode.