Bißwunden
gleichen im allgemeinen den Quetschwunden und sind wie diese antiseptisch zu verbinden (s. Wunde).
Nur in den Fällen, in denen es sich um den Biß wutkranker oder giftiger Tiere handelt, ist zuvor das Gift durch Aussaugen aus der Wunde zu entfernen oder durch Ausbrennen oder Ätzen zu zerstören sowie der Eintritt des Giftes in den Blutstrom durch Umschnürung des verletzten Gliedes mit einem elastischen Gurt oder Tuche oberhalb der Wunde zu verhindern. (S. Hundswut, Schlangengift.)