Bischofsstab
(baculus episcopalis, pedum pastorale, ferula, sambuca u. s. w.), von seiner spätern Form Krummstab [* 3] oder Hirtenstab genannt, ein langer Stab, [* 4] der den Bischöfen bei ihrer Konsekration zum Zeichen ihrer Hirtenpflicht und Amtsgewalt, namentlich der Jurisdiktion, übergeben wird, und den sie bei allen feierlichen Gelegenheiten tragen. Anfänglich gerade, mit einem Knopf, einer Krücke oder einem Kreuz [* 5] an der Spitze versehen, nahm dieser Stab in der abendländ.
Kirche eine erst einfache, dann immer reicher verzierte und aus kostbaren Stoffen zusammengesetzte Krümmung (incurvatura) am obern Ende an. Besonders reich entwickelte sich seit der got. Zeit die Krümmung mit heiligen oder symbolischen [* 1] Figuren. Der Papst trägt jetzt einen geraden Stab mit einem Kreuz mit drei Querbalken, die Kardinäle mit einfachem Querbalken. In der morgenländ. Kirche hat sich die Krückenform erhalten, obwohl durch die jetzt übliche Verdoppelung der Krümmung an beiden Enden des Querbalkens modifiziert.
Bei den Wappen
[* 6] der geistlichen Fürsten erscheint der Bischofsstab
hinter dem Schilde aufgestellt.
Äbte (früher auch Äbtissinnen)
tragen nur aus besonderer Vergünstigung diesen
Stab, der dann gewöhnlich mit einem Tüchlein unter dem
Knauf
[* 7] der
Krümmung, dem sog.
Pannisellum oder
Sudarium, versehen ist. Der
Stab der Hegumenen der morgenländ. Klöster trägt
nur einen Knauf. –
Vgl. Lind, Über den Krummstab (Wien [* 8] 1863);
Bock, [* 9] Geschichte der liturgischen Gewänder, Bd. 2 (Bonn [* 10] 1866).