(v. griech. episkopos, »Aufseher«,
altdeutsch Piscof, Bischolf), Titel der Kirchenobern, welche, im Besitz der höchsten Weihe, in den ihnen
zugehörigen Sprengeln (Diözesen) die Kirchengewalt ausüben. Der Name ist biblischen Ursprungs und ward anfänglich ganz gleichbedeutend
mit Presbyter von den Vorstehern der christlichen Gemeinden gebraucht. Als aber im Lauf des 2. Jahrh., einem praktischen Bedürfnis
folgend, der Vorsitzende des Gemeindevorstandes sich als primus inter pares von den andern Ältesten unterschied
und die eigentliche Gemeindeleitung in seiner Hand konzentrierte, ging auf ihn auch der unterscheidende Name über. Die von
Hatch (»The organisation of the early christian churches«, 2. Aufl.
1883) versuchte Herleitung des Episkopats aus dem Diakonat macht die sich allmählich herausbildende Überordnung des Bischofs
über die Presbyter zum Rätsel.
Bald sah man in dem Bischof den amtlichen Nachfolger der Apostel; er nahm daher auch besondere Ehren und Rechte, namentlich das der
Ordination und Konfirmation, in Anspruch. Ursprünglich waren alle Bischöfe einander gleich, aber da die Landgemeinden von
den Städten aus gegründet oder verwaltet wurden, so ergab sich von selbst eine Unterordnung der Landbischöfe
unter den Stadtbischof, und durch das größere Ansehen der Bischöfe der Hauptstädte bildete sich wiederum ein Rangverhältnis
aus, welches in den Titeln Patriarch, Metropolitan, Erzbischof und Papst seinen Ausdruck gefunden hat. (S. Hierarchie.) Das bischöfliche
Amt umfaßt zunächst die Sorge für die Bewahrung und Verbreitung der Lehre (potestas magisterii), also
auch für die Erziehung des Klerus, wobei, wie bei seinen priesterlichen Funktionen, ihm das Domkapitel unterstützend zur Seite
steht.
Die jura ordinis sind entweder communia, aus dem priesterlichen Ordo fließende und daher dem Bischof mit dem Presbyter gemeinsame,
oder reservata, wie Firmelung, Priesterweihe, Bereitung des Chrisams, Konsekration der Kirchen und Altäre
etc., welche ein Priester nicht vornehmen kann; daher steht dem Bischof als Gehilfe und Stellvertreter ein Weihbischof, Episcopus
in partibus infidelium, d. h. ein Bischof zur Seite, der zwar die bischöfliche
Weihe hat, dem aber nur fiktiv eine thatsächlich im Besitz der Ungläubigen befindliche Diözese zugewiesen
ist.
Die jura jurisdictionis umfassen außer dem Binde- und Löseschlüssel (s. Schlüsselgewalt) die Disziplinargewalt, die geistliche Gerichtsbarkeit
und die gesamte äußere Verwaltung. Die Gehilfen des Bischofs waren hier früher die Archidiakonen (s. Archidiakonus), jetzt
steht ihm das Offizialat oder Generalvikariat (s. d.) zur Seite. Erzpriester und Dechanten sind Organe des
bischöflichen Regiments in den einzelnen Teilen der Diözese. Die Wahl des Bischofs, die in den ältesten Zeiten
von der Gemeinde
ausging, wurde vielfach ein Recht der Fürsten, soll aber nach dem Tridentinum vom Kapitel vollzogen werden.
Die Beteiligung des Staats an derselben bestimmen die Konkordate (s. d.), die Zirkumskriptionsbullen und
die einzelnen Landesgesetzgebungen. Häufig ist neuerdings als Wahlmodus zwischen der Kurie und den Regierungen der irische
(so genannt, weil er 1806 bei der Besetzung der irischen Bischofstühle zum erstenmal vom Papst in Vorschlag gebracht wurde)
vereinbart worden, wonach das Kapitel der Regierung eine Kandidatenliste vorlegt, aus der diese die minder
genehmen Persönlichkeiten so weit streichen kann, daß eine zur Wahl ausreichende Anzahl übrigbleibt. (Vgl. Friedberg, Der
Staat und die Bischofswahlen, 1874.) Die Wahl bedarf der päpstlichen Bestätigung, welche dem Gewählten die Jurisdiktionsrechte
erteilt.
Die Konsekration oder Weihe wird durch mindestens drei Bischöfe oder einen und zwei Prälaten vollzogen.
Dabei wird der neue Bischof zum Gehorsam gegen den Papst eidlich verpflichtet, ebenso leistet er dem Landesherrn einen Eid. Er empfängt
dann die Insignien des Amtes: die Mitra oder Bischofsmütze, den Krummstab, den goldenen Ring und das Brustkreuz, und darf sich
bei feierlichen Funktionen der Pontifikalkleidung bedienen. Ring und Stab waren ursprünglich die Zeichen,
deren sich Könige und Kaiser in Deutschland bedienten, um die Bischöfe mit den Regalien zu belehnen. (s. Investitur.)
Im wesentlichen ist die Stellung der Bischöfe und Erzbischöfe in der griechischen Kirche dieselbe wie in der römischen; jedoch
wird der Bischof nur aus dem Mönchsstand und zwar gewöhnlich aus den Archimandriten und Hegumenen, d. h.
den Klosteräbten und Prioren, gewählt.
Von allen Kirchen der Reformation hat nur die anglikanische (s. d.) eine wirkliche bischöfliche
Verfassung und besondere Vorrechte der bischöflichen Weihe beibehalten. Auch Schweden hat seine Erzbischöfe und Bischöfe behalten
und ihnen auf dem Reichstag eine eigne Standschaft und großen Einfluß eingeräumt; ein ähnliches Verhältnis
findet in Dänemark statt. In Preußen traten die beiden Bischöfe von Samland und Pomesanien zur Reformation über und blieben
dadurch im Besitz ihrer Bistümer.
Erst am Schluß des 16. Jahrh. gingen dieselben ein. Wieder eingeführt wurde die bischöfliche Würde 1735 in der Brüdergemeinde,
doch nur für äußerliche Kirchenrechte, und der Bischof steht unter der Direktion der Ältestenkonferenz. Ein bloßer Titel wurde
in Preußen, als Friedrich I. seinen beiden Hofpredigern diese Würde erteilte und Friedrich Wilhelm III. diesem Beispiel 1816 folgte
zur »Anerkennung des Verdienstes im geistlichen Stande«. Damals wurden Bischöfe: Sack und Borowsky (1829
Erzbischof), später Eylert (1818), Ritschl (1827), Neander (1830), Dräseke (1831), Roß (1836). Aber nach ihrem Tod ist der Titel
nicht wieder vergeben worden. Auch der Generalsuperintendent von Nassau hieß Bischof.
(Bischofwein), aus Rotwein mit Zucker und einem Extrakt grüner bitterer Pomeranzen bereitetes Getränk. Man übergießt
die dünn abgeschälte Schale von zwei kleinen grünen Pomeranzen mit einer halben Obertasse voll kalten
Wassers, läßt sie mehrere Stunden ausziehen und gießt das Wasser in eine Flasche Rotwein, den man mit Zucker nach Belieben
versüßt. Mit rotem Burgunder bereiteter Bischof heißt auch Prälat, mit weißem Wein bereiteter Kardinal. Die Bischofessenz,
von der man 1-2 Eßlöffel auf eine Flasche Wein rechnet, erhält
mehr
man durch 48stündiges Extrahieren von 60 g fein abgeschälten Pomeranzenschalen und 360 g rektifiziertem Weingeist oder feinem
Franzbranntwein in einer verschlossenen Flasche. Mäßig genossen, ist der ein magenstärkendes Getränk, stärkerer Genuß desselben
verursacht Kopfschmerzen. Das Getränk gelangte schon im Mittelalter aus Italien und Frankreich nach Deutschland, doch scheint
der gegenwärtige Name nicht vor dem 17. Jahrh. vorzukommen.
1) Karl Gustav, Geolog und Chemiker, geb. 18. Jan. 1792 zu Wörd bei Nürnberg, studierte seit 1810 in Erlangen
zuerst Mathematik und Astronomie, dann Chemie und Physik, habilitierte sich daselbst, ward 1819 Professor der Chemie und Technologie
in Bonn, 1822 Professor der Chemie und starb 30. Nov. 1870 daselbst. Er schrieb: »Lehrbuch der Stöchiometrie«
(Erlang. 1819);
»Die Entwickelung der Pflanzensubstanz« (mit Nees v. Esenbeck, das. 1819);
»Lehrbuch der reinen Chemie« (Bonn 1824,
Bd. 1);
»Physikalisch-statistische Beschreibung des Fichtelgebirges« (mit Goldfuß, Nürnb. 1817, 2 Bde.).
Besonders aber lieferte er eine Reihe geologischer Arbeiten, worin er ganz neue Ansichten über die Bildung
der Gebirgsmassen aufstellte. Hierher gehören: »Die vulkanischen Mineralquellen Deutschlands und Frankreichs« (Bonn 1826) und
»Die Mineralquellen zu Roisdorf« (das. 1825);
»Die Wärmelehre des Innern unsers Erdkörpers« (Leipz.
1837);
»Über die Gletscher und ihre Beziehungen zur Hebung der Alpen« (1843) und »Über die Entstehung
der Quarz- und Erzgänge« (1844).
In den Jahren 1837-40 begann Bischof Untersuchungen über die in den Steinkohlenbergwerken sich
entwickelnden brennbaren Gase und über die Sicherheitslampen. Die Preisschrift »Des moyens de soustraire l'exploitation
des mines de houille aux dangers d'explosion« (Brüssel 1840) steht hiermit im Zusammenhang. Auch eine technische
Thätigkeit entwickelte er, indem er auf die mächtigen Kohlensäureexhalationen in der Umgebung des Laacher Sees 1829 die
Bleiweißfabrik bei Burgbrohl begründete, in der Steinkohlenformation bei Saarbrücken ein ausgezeichnetes Material für feuerfeste
Gefäße entdeckte und mehrere Jahre der Verbesserung metallurgischer Prozesse widmete.
Das Hauptwerk Bischofs ist aber sein »Lehrbuch der chemischen und physikalischen
Geologie« (Bonn 1847-54, 2 Bde.; 2. Aufl.
1863-66, 3 Bde.; Supplement 1871), worin zum erstenmal mit Konsequenz auf die chemischen und mechanischen Wirkungen bei Bildung
der Gesteine hingewiesen wird, und welches in der Folge den neuesten Umschwung in der Entwickelung der Geologie herbeiführte.
Seine 1842 und 1843 in Bonn gehaltenen öffentlichen Vorlesungen erschienen 1843 gedruckt. Ebenso gab
er »Populäre Briefe an eine gebildete Dame über die gesamten Gebiete der Naturwissenschaften« (Pforzh. u. Bonn 1848-49, 2 Bde.)
heraus. Seine letzte Schrift war: »Die Gestalt der Erde und der Meeresfläche und die Erosion des Meeresbodens« (Bonn 1867).
Mit Schweigger besorgte Bischof die Redaktion des »Journals für Chemie und Physik« vom 21. Band an.
2) Karl, Berg- und Hüttenmann, geb. 4. Juni 1812 aus der Saline zu Dürrenberg, studierte 1829 und 1830 in Berlin Chemie, Physik und
Geologie, arbeitete dann auf den Hüttenwerken des Grafen von Einsiedel zu Lauchhammer und ging 1839 nochmals
auf die Berliner Universität. Mit besonderer Vorliebe technischen Arbeiten zugewandt, hatte er schon 1829 einen kleinen Dampfwagen
hergestellt, welcher auf gewöhnlichen Wegen lief und wohl der
erste seiner Art war, der sich auf deutschem Boden bewegte. 1839 erfand
Bischof die Gasentwickelungsöfen, welche in weiterer Ausbildung bestimmt waren, eine vollständige Umgestaltung
der Feuerungsanlagen in vielen Industriezweigen herbeizuführen, und namentlich auf Hüttenwerken allgemeine Anwendung gefunden
haben. Durch diese und mehrere metallurgische Arbeiten bekannt geworden, ward er 1843 als Hüttenmeister nach Mägdesprung berufen
und später zum Bergrat ernannt. 1864 trat er in Ruhestand. Er schrieb: »Die indirekte Nutzung roher Brennmaterialien« (2.
Aufl., Quedlinb. 1856);
»Die anorganische Formationsgruppe« (1864);
»Geschichte der Schöpfung« (Dessau 1868);
»Die feuerfesten
Thone« (Leipz. 1877).
(Kt. Bern,
Amtsbez. u. Gem. Fraubrunnen).
510 m. Gruppe von 3 Häusern, auf einer Anhöhe über dem linken Ufer des Urtenenkanals, 3 km
nw. der Station Aefligen
der Linie Solothurn-Burgdorf. 34 reform. Ew.
(vom grch. episkopos, d. h. Aufseher) heißen
die als Nachfolger der Apostel geltenden kirchlichen Beamten, die in der Regel in einem räumlich abgegrenzten Bezirke (Diöcese)
das Kirchenregiment führen. In der Apostelzeit gab es noch keine Bischof im spätern Sinne, vielmehr stand, nach dem Vorbild der
jüd. Synagoge, an der Spitze jeder Gemeinde eine Mehrheit von Vorstehern oder Ältesten («Presbytern»),
für die in den heidenchristl. Gemeinden der Name Bischof aufkam. Im 2. Jahrh. bildete sich die Sitte aus, den Vorsteher des Presbyterkollegiums
mit gewissen Vorrechten auszustatten, und diesen vorzugsweise als Bischof zu bezeichnen. Abweichend von dieser Auffassung hat Hatch
in «The organisation of the early christian churches (3. Aufl.
1888; deutsch von Harnack,
Gießen 1883) die Bischof als die ursprünglichen Kassenbeamten und Gabenverwalter der Gemeinden zu
erweisen gesucht. Erst nach Mitte des 2. Jahrh. drängte die Notwendigkeit, die kirchliche Einheit in Lehre und äußern Ordnungen
sicherzustellen, zu einer Zusammenfassung der Kirchengewalt in dem Bischofsamte oder "Episkopat».
Die Bischof galten fortan vorzugsweise als Träger des Heiligen Geistes, in denen durch Handauflegung von Geschlecht
zu Geschlecht von den Aposteln her die echte Lehrüberlieferung sich fortpflanze und die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung
zusammengefaßt sei. Dem entsprechend wurden ihnen noch besondere Vorrechte, z. B. das der Firmung und der Ordination, zugestanden.
Ursprünglich waren die Bischof untereinander wesentlich gleich. Allmählich aber wurden die Bischof auf dem
Lande (s. Chorbischöfe) von den Stadtbischöfen abhängig und verloren seit dem 4. Jahrh.
auch den Namen Bischof Andererseits erlangten die Bischof der größern Städte, namentlich der Provinzialhauptstädte, ein Aufsichtsrecht
über die übrigen, und es bildete sich das Rangverhältnis unter den Bischof aus, welches in
den Titeln Erzbischof, Metropolit, Patriarch und Papst seinen Ausdruck fand. Nachdem durch das Vatikanische Konzil das Episkopalsystem
(s. d.) ausdrücklich verworfen und der Papst als Inhaber der bischöfl. Gewalt
über die ganze Kirche (Universalepiskopat) anerkannt worden ist, sind die Bischof als Stellvertreter (Vikare) des
Papstes anzusehen, welche die bischöfl. Gewalt nicht kraft eigener Vollmacht, sondern im Auftrage des Papstes ausüben.
Die bischöfliche Gewalt umfaßt die jura ordinis, d. h. die Rechte ihres geistlichen Standes, und die jura jurisdictionis,
d.h. die Regierungsrechte. Die jura ordinis sind zum Teil solche, welche den Bischof mit den übrigen Priestern
gemeinsam sind (jura communia), wie Predigt, Sakramentsspendung, Feier der Messe; zum Teil solche, die nur dem bischöfl. Stande
zukommen (jura ordinis reservata sive pontificalia s. Pontifikalien). Die jura jurisdictionis begreifen das gesamte Kirchenregiment
der Diöcese in sich, soweit nicht der Papst es ausübt oder durch besonders Delegierte ausüben läßt.
Insbesondere gehört dazu die Fürsorge für Erhaltung und Ausbreitung der reinen Lehre (potestas magisterii),
einschließlich der Erziehung des Klerus, die Kirchenvisitation (welche die Bischof durch die Dekane ausüben lassen), die Überwachung
der Klöster, die Aufsicht über das Kirchenvermögen, die Disciplin über die Geistlichen, sowie die Anstellung und Bestätigung
derselben u. dgl. m. Zur Hilfe in der
Ausübung der bischöfl. Gewalt steht dem Bischof die bischöfliche Kurie, d. h. der
bischöfl. Hof, zur Seite. Dazu gehören: das Domkapitel (s. d.), der Generalvikar (s. d.)
mit dem bischofl. Ordinariate (dem bischöfl. Gericht), ferner häufig ein Weihbischof (s. d.) und unter Umständen ein Koadjutor
(s. d.).
Die Wahl zum bischöfl. Amte geschah nach altem kirchlichen Recht durch «Klerus und Volk»; seit dem Mittelalter
geschieht sie teils durch die Domkapitel (electio canonica) unter landesherrlicher Zustimmung, in Preußen und der Oberrheinischen
Kirchenprovinz nach den Bestimmungen Pius' Ⅶ. so, daß das Kapitel sich vor der Wahl die Gewißheit darüber verschaffen muß,
ob der in Aussicht genommene Kandidat dem Landesherrn genehm sei; teils, wie noch heute in Frankreich,
Bayern
mehr
und den meisten österr. Diöcesen, durch das Staatsoberhaupt (nominatio regia). Immer bedarf die Wahl der päpstl. Bestätigung
(Konfirmation). Der Gewählte muß wenigstens vor 6 Monaten die Subdiakonatsweihe erhalten haben, 30 J. alt und im Besitz eines
akademischen Grades in der Theologie oder im kanon. Rechte sein; doch kann von diesen Erfordernissen der
Papst Dispens erteilen. Die neuere Staatsgesetzgebung hat durchweg die Staats- (in Preußen die Reichs-)Angehörigkeit der
Gewählten zum Erfordernis gemacht.
Auf die Bestätigung durch den Papst erfolgt die Präkonisation (s. d.), dann die
Konsekration oder Bischofsweihe (s. d.), an welche die Inthronisation sich unmittelbar anschließt.
In Deutschland ist ein besonderer Eid der neugewählten Bischof zur Treue gegen den Landesherrn althergebracht;
die preuß. Verordnung vom 6. Dez. 1873, welche diesen Eid zu einem Eid auf die Staatsgesetze erweiterte, ist durch Kabinettsorder
vom 13. Febr. 1887 wieder aufgehoben. Die Bischof gehören zu den Prälaten (s. d.);
in ihren eigenen Diöcesen hat nur der eigene Metropolit oder ein päpstl. Legat vor ihnen den Vorrang.
In Preußen haben die Bischof den Rang der Oberpräsidenten. Ihr Unterhalt wird in Deutschland seit der Säkularisation zu Anfang
des 19. Jahrh. aus den Staatskassen bestritten. Für die preuß.
Bistümer und die zugehörigen Institute waren im Etat 1889/90 1255417 M. ausgesetzt. Über die Stellung
der Bischof bei den Altkatholiken s. Altkatholicismus.
In der griechischen Kirche besteht dieselbe Auffassung vom bischöfl. Amt wie in der römisch-katholischen; doch gehen die Bischof nur
aus der Zahl der Priestermönche hervor. Außerdem verlangt man jetzt noch die Absolvierung des Universitätsstudiums. Die
Wahl erfolgt in den meisten Ländern durch die Synode, bedarf aber der Bestätigung durch den Landesherrn
(so in Rußland und der Türkei).
Unter den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen hat nur die bischöfl. Kirche in England eine wirklich bischöfl. Verfassung
und besondere durch den Empfang der Weihe bedingte Vorrechte des Bischofstandes beibehalten. (S. Anglikanische Kirche.) Auch
in Schweden haben die Bischof die Reformation überdauert. Sie werden von dem König auf Vorschlag der Stifter gewählt und stehen
unter dem Erzbischof von Upsala, als dem Primas der Kirche, welcher von sämtlichen bischöfl.
Konsistorien gewählt und vom König bestätigt wird. Sie bilden einen eigenen, einflußreichen Stand auf den Reichstagen
und tragen noch den bischöfl. Ornat. In Dänemark wurden 1536 die katholischen Bischof, unter Einziehung ihrer Güter für den
Staat, durch evangelische ersetzt, unter welchen der Bischof von Seeland den ersten Rang einnimmt. Sie stehen
unter der Regierung zu Kopenhagen, welche die wesentlichsten kirchenregimentlichen Rechte ausübt. Auch in Deutschland bestanden
einige Bistümer noch längere Zeit als protestantische fort (Meißen, Naumburg, Zeitz, Merseburg, Magdeburg, Osnabrück, Cammin,
Lübeck); doch allmählich ging die bischöfl.
Regierungsgewalt überall auf die Landesherren über, welche deshalb als Rechtsnachfolger der Bischof angesehen und
oberste Landesbischöfe, Summi episcopi, genannt wurden (s. Summepiskopat). In Preußen erneuerte Friedrich I. bei seiner
Königskrönung den Bischofstitel, indem er denselben dem ersten reform. und dem ersten luth.
Hofprediger beilegte, was indessen ohne Nachfolge blieb, bis Friedrich Wilhelm III.
1816 den Hofprediger Sack in Berlin und
den Generalsuperintendenten Borowsky in Königsberg zu Bischof (letztern 1829 zum Erzbischof) ernannte.
Seitdem wurden noch mehrere hohe Geistliche in Preußen mit dem Titel eines Bischof neben dem eines Generalsuperintendenten
ausgestattet. (Vgl. Nicolovius, Die bischöfl. Würde in Preußens evang. Kirche, Königsb. 1834; Jacoby, das bischöfl. Amt
und die evang. Kirche, Halle 1886.) In neuester Zeit hat man auf orthodoxer Seite, im Zusammenhange mit dem Streben nach größerer
Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, der Wiederherstellung eines bischöfl. Regiments und der bischöfl.
Würde in der evang. Kirche das Wort geredet. Erhalten hat sich die bischöfl. Würde auch noch in der evang.
Brüdergemeine (s. d.), deren seit 1735 eingesetzte Bischof jedoch
gänzlich von den Anordnungen der Direktion und Ältestenkonferenz der Unität abhängig sind.
Getränk, wird bereitet, indem man die fein abgeschälte Schale von frischen grünen Pomeranzen mit Rotwein
übergießt, diesen 10-12 Stunden ziehen läßt und dann mit Zucker versüßt.
Das entsprechende aus weißem Wein bereitete
Getränk heißt Kardinal.
Karl, Berg- und Hüttenmann, geb. 4. Juni 1812 auf der königl. Saline
zu Dürrenberg, studierte in Berlin Chemie, Physik und Geologie, arbeitete dann auf den Hüttenwerken des
Grafen von Einsiedel zu Lauchhammer, besuchte 1839 nochmals die Berliner Universität, wurde 1843 als Hüttenmeister nach Mägdesprung
berufen und später zum Bergrat ernannt; 1864 trat er in den Ruhestand. Er starb 23. Juni 1884 in Dresden. Bischof hatte
schon 1829 einen kleinen Dampfwagen hergestellt, der auf gewöhnlichen Wegen lief und der erste seiner Art war, der in Deutschland
hergestellt wurde. 1839 erfand Bischof die Gasfeuerung, die in ihrer weitern Ausbildung eine vollständige Umgestaltung
der Feuerungsanlagen in vielen Industriezweigen herbeiführte und namentlich auf Hüttenwerken allgemeine Anwendung fand.
Bischof schrieb: «Die indirecte Nutzung roher Brennmaterialien» (2. Aufl., Quedlinb. 1856),
«Die anorganische
Formationsgruppe» (Dessau 1864),
«Geschichte der Schöpfung» (ebd. 1868).
Karl Gust., Chemiker und Geolog, geb. 18. Jan. 1792 zu Wörd, einer
Vorstadt Nürnbergs, studierte in Erlangen Chemie und Physik, habilitierte sich daselbst als Privatdocent, wurde 1819 außerord.
Professor der Chemie und Technologie zu Bonn und 1822 ord. Professor der Chemie. Er starb zu Bonn 30. Nov. 1870. Mit
Goldfuß veröffentlichte Bischof eine «Physik.-statist. Beschreibung des Fichtelgebirges» (2 Bde., Nürnb.
1817),
mit Nees von Esenbeck und Rothe «Die Entwicklung der Pflanzensubstanz» (Erlangen 1819). Ferner schrieb ein «Lehrbuch
der Stöchiometrie» (ebd. 1819) und ein «Lehrbuch der reinen Chemie» (Bd. 1, Bonn 1824). Mit besonderer
Vorliebe betrieb Bischof seitdem Untersuchungen, die die Geologie vom physik.-chem. Standpunkte
aus förderten; hierher gehören: «Die vulkanischen Mineralquellen Deutschlands und Frankreichs» (Bonn 1826),
«Die Mineralquellen
von Roisdorf» (ebd. 1826) und «Die Wärmelehre des Innern unsers
Erdkörpers» (Lpz. 1837). Die «Physical, chemical
and geological resarches on the internal heat of the Globe» (Lond. 1841) stehen hiermit
in Verbindung, sowie viele einzelne, in Zeitschriften enthaltene Untersuchungen, unter denen z. B.
die «Über die Entstehung der Quarz- und Erz- ^[Fortsetzung nächste Seite]
mehr
gänge» im «Jahrbuch für Mineralogie» (1844)
und über «Die Gletscher in ihrer Beziehung zur Hebung der Alpen» (ebd. 1843) wichtig sind. Die Resultate seiner 1837‒40 unternommenen
Untersuchungen über die in den Steinkohlengruben sich entwickelnden brennbaren Gase und die zum Schutze dagegen angewendeten
Sicherheitslampen sind in mehrern Aufsätzen in Karstens und von Dechens «Archiv für Mineralogie» und dem
«Edinburgh new philosophical Journal» niedergelegt.
Mit der Abhandlung «Des moyens de soustraire l'exploitation des mines de houille aux
dangers d'explosion» (Brüssel 1840) gewann Bischof den von der Akademie zu Brüssel ausgesetzten Preis. B.s Hauptwerk bildet sein
«Lehrbuch der chem. und physik. Geologie» (2
Bde., Bonn 1846‒54; neue Bearbeitung, 3 Bde., ebd. 1863‒66,
und ein Supplementband 1871),
das eine ganz neue Richtung in der Geologie anbahnte. Ferner schrieb er «Populäre Vorlesungen
über naturwissenschaftliche Gegenstände» (2 Tle., Bonn 1843),
«Populäre Briefe an eine gebildete Dame über die gesamten Gebiete
der Naturwissenschaften» (2 Bdchn., Pforzh. und Bonn 1848‒49) und «Die Gestalt der Erde und der Meeresfläche
und die Erosion des Meeresbodens» (Bonn 1867).
Sein Sohn Karl Bischof, geb. 15. Mai 1825 zu Bonn, in Wiesbaden lebend, erbohrte 1852 die Thermen des Bades Neuenahr und die Mineralquelle
Apollinarisbrunnen und machte sich namentlich bekannt durch Entdeckung eines feuerfesten Schieferthons
(zuerst in den Steinkohlengruben von Saarbrücken), der ein bedeutender Handelsartikel wurde. Bischof schrieb: «Die
feuerfesten Thone» (Lpz. 1877) und zahlreiche keramische Abhandlungen.