Bill
of
sale
(spr. sehl), engl. Bezeichnung für
eine
Urkunde, durch welche das Eigentum an beweglichen Sachen ohne
Übergabe übertragen wird. Am häufigsten wird eine Bill of sale
angewandt,
wenn
bewegliche Sachen verpfändet werden sollen, ohne aus dem Gewahrsam des Schuldners entfernt zu werden. Das Eigentum wird
an den
Gläubiger unter der
Bedingung übertragen, daß er dasselbe nach
Zahlung der Schuld wieder an den
Schuldner überträgt. Nach den Gesetzen von 1878 und 1882 müssen Bill of sale
in ein öffentliches
Register eingetragen werden;
eine nicht zum Zwecke der Verpfändung bestellte Bill of sale
ist im Falle der Nichteintragung dem
Konkursverwalter oder den Judikatsgläubigern des
Ausstellers gegenüber unwirksam; eine zum Zwecke der Verpfändung bestellte
Bill of sale
ist überhaupt nichtig, wenn sie nicht eingetragen wird.