Billet
(franz., spr. bijeh, biljett),
Zettel,
Schein, z. B. Kassenbillet
, Theaterbillet etc.; dann ein
kurzes, öfters nicht verschlossenes, sondern nur in einen
Knoten verschlungenes Briefchen; so Billet
d'amour (Billet doux). Liebesbrief;
Billet
de faveur, Empfehlungsbrief. Im Handelswesen versteht man unter Billet
(Handelsbillet) einen
Schuldschein,
welcher durch Indossierung
übertragen werden kann, wenn er auf den ersten
Gläubiger oder dessen
Order ausgestellt ist;
à ordre heißt in Frankreich der indossierbare eigne Wechsel, à domicile der domizilierte eigne Wechsel;
au porteur, dem Vorzeiger zahlbarer Schein;
Billet
de banque, Bankbillet, s. v. w.
Banknote;
Billet
de prime, ein französischen
Aktien früher
zuweilen beigegebener Prämienschein. - Billeteur
(spr. -tör), einer, der Billets
austeilt oder
abnimmt.