Bezirksrat
,
s.
Bezirksausschuß. In Elsaß-Lothringen
[* 3] heißt Bezirksrat
das aus dem
Bezirkspräsidenten und seinen
Räten bestehende
Kollegium (Conseil de Préfecture, s.
Präfekturen), welches bald als Verwaltungsgericht, bald als Verwaltungsinstanz selbständig
entscheidet, bald dem
Bezirkspräsidenten beratend zur Seite steht.