Bezirk
spräsident,
s. Bezirk ^[= in wörtlicher Bedeutung das von einer Kreislinie Umschlossene, ein bestimmtes Gebiet, z. B. ...] und Präfekturen.
Bezirkspräsident
5 Wörter, 47 Zeichen
Bezirkspräsident,
s. Bezirk ^[= in wörtlicher Bedeutung das von einer Kreislinie Umschlossene, ein bestimmtes Gebiet, z. B. ...] und Präfekturen.
Bezirk,
Unterabteilung des Staatsgebiets, welche einer gewissen Behörde unterstellt ist. So spricht man z. B.
von dem Jurisdiktionsbezirk
eines Gerichts, von dem Amtsbezirk einer Verwaltungsbehörde u. dgl.
Zum Zweck der innern Verwaltung insbesondere sind verschiedene Staaten in Bezirke
eingeteilt, während in andern Staaten dafür
die offizielle Bezeichnung »Kreis«
[* 4] besteht. Die bayrischen Kreise
[* 5] (Regierungsbezirke
) dagegen bezeichnen die Provinzen des Landes.
Sie zerfallen in Verwaltungsdistrikte, welche Bezirk
sämtern unterstellt sind. In Sachsen
[* 6] bildet jede
Amtshauptmannschaft einen Bezirk
sverband, dessen kommunale Gesamtinteressen durch die Bezirksversammlung vertreten werden,
welch letztere wiederum den
Bezirk
sausschuß wählt. Ebenso bestehen in Baden
[* 7] Bezirke
mit Bezirksämtern, in Weimar
[* 8] mit Bezirk
sdirektoren,
während die Vertretung der entsprechenden Kommunalverbände dem Bezirksrat
, resp. dem Bezirksausschuß
obliegt. In Preußen
[* 9] zerfallen die Provinzen in Regierungsbezirke mit Bezirksregierungen, für welche ein
Bezirksrat die gemeinsamen kommunalen Interessen vertritt.
Für jeden Regierungsbezirk und für den Berliner [* 10] Stadtkreis besteht ein Bezirksverwaltungsgericht (s. Verwaltung). In militärischer Hinsicht wird das deutsche Reichsgebiet in 17 Armeekorpsbezirke eingeteilt. Jeder Armeekorpsbezirk bildet einen besondern Ersatzbezirk; das Großherzogtum Hessen [* 11] bildet einen Ersatzbezirk für sich. Jeder Ersatzbezirk zerfällt in vier, das Großherzogtum Hessen in zwei Infanteriebrigadebezirke. Jeder Infanteriebrigadebezirk besteht aus den Bezirken der zugehörigen Landwehrbataillone. An der Spitze der Militärverwaltung des Landwehrbataillons steht das Bezirkskommando mit dem Bezirkskommandeur und mit dem nötigen Personal und Unterpersonal, insbesondere den Bezirksfeldwebeln. Die Landwehrbataillonsbezirke zerfallen in Aushebungsbezirke (in der Regel den Kreisen entsprechend) und diese letztern nötigen Falls in Musterungsbezirke.