Bezirksger
ichte,
in Österreich [* 3] die mit einem Bezirksrichter und richterlichen Hilfsbeamten besetzten Einzelgerichte.
Befindet
sich der Sitz eines Gerichtshofes erster Instanz (eines
Landes- oder
Kreisgerichts), denen für ihren
Standort auch die bezirksger
ichtlichen Amtshandlungen zugewiesen sind, in einer bedeutenden und volkreichen Stadt, so
können Bezirksger
ichte (städtisch-delegierte Bezirksgerichte
) für diese bestellt werden, deren
Geschäfte durch
Beamte des
Kollegialgerichts versehen
werden (Gesetz vom Ministerialverordnung vom