Bezirk
sgerichte,
in
Österreich
[* 3] die mit einem Bezirk
srichter und richterlichen Hilfsbeamten besetzten
Einzelgerichte.
Befindet
sich der Sitz eines Gerichtshofes erster Instanz (eines
Landes- oder
Kreisgerichts), denen für ihren
Standort auch die bezirk
sgerichtlichen Amtshandlungen zugewiesen sind, in einer bedeutenden und volkreichen Stadt, so
können Bezirk
sgerichte (städtisch-delegierte Bezirksger
ichte) für diese bestellt werden, deren
Geschäfte durch
Beamte des
Kollegialgerichts versehen
werden (Gesetz vom Ministerialverordnung vom