Bezirkscom
mandeur,
im
Deutschen
Reiche der dem Landwehrbezirk vorgesetzte
Stabsoffizier, in der Regel
ein inaktiver. (S.
Bezirk.) Der Bezirkscom
mandeur leitet in dem ihm unterstellten Landwehrbezirk das Ersatzgeschäft, die
Kontrolle der Offiziere
und Mannschaften des
Beurlaubtenstandes, die Einberufung und Gestellung derselben bei der Mobilmachung und bei
Übungen sowie
die Aufbewahrung der
Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke der im
Bezirk aufzustellenden Landwehr- oder
Reservebataillone.
Die Landwehrbezirke gliedern sich für das Kontrollgeschäft in Kontrollbezirke mit Hauptmeldeämtern und Meldeämtern (s. d.),
denen
Bezirksoffiziere (s. d.) und
Kontrolloffiziere (s. d.) vorgesetzt sind. Aus dem und dem
Landrat des Kreises, der den Aushebungsbezirk
bildet (oder einem ähnlichen
Beamten), setzt sich die Ersatzkommission (s. d.) zusammen, der bei
der Rekrutierung das Musterungsgeschäft obliegt. Die Bezirkscom
mandeur unterstehen Brigadecommandeuren der Linie,
für deren untergebene Regimenter die
Bezirke in der Regel den Ersatz liefern.
Die Bezirkscom
mandeur beziehen als inaktive Offiziere die gesetzliche Pension, eine
Stellenzulage von in der Regel 1080 M. jährlich sowie
Servis und Wohnungsgeldzuschuß. Einzelnen volkreichen Landwehrbezirken sind aktive Offiziere mit
dem Range eines Regimentscommandeurs als Bezirkscom
mandeur vorgesetzt. Den Bezirkscommandeur
sind ein
Adjutant (s.
Bezirksadjutanten) oder mehrere Offiziere
(s.
Bezirksoffiziere) sowie das erforderliche Bureaupersonal zugeteilt. Die vom Bezirkscom
mandeur vertretene
Behörde heißt
Bezirkskommando.