auch
Generalbaßschrift, Signatur oder
Tabulatur, die Andeutung des harmonischen
Inhalts eines Tonstücks
mit Hilfe von
Zahlen und andern Zeichen über oder unter den
Noten des
Basso continuo (s. d.) behufs der
Begleitung auf Tasteninstrumenten
(Klavier und Orgel). Das Wesen der Bezifferung beruht darauf, daß man den
Accord als Zusammenhang
eines Baßtons mit bestimmten Intervallen denkt. Der Baßton ist als
Note gegeben, die dazu gehörigen Intervalle werden in
Form vonZiffern mitgeteilt.
Das
Verfahren datiert aus einer Zeit, die den
Begriff des
Dreiklangs im
SinneRameaus (s. d.) noch nicht kannte. Es ist mechanisch,
aber sehr praktisch, eine vorzügliche Art musikalischer
Stenographie. Obgleich die moderne
Harmonielehre auf andern Grundlagen
fußt, hat sie deshalb die alte und auch die Benennung derAccorde, die aus der Bezifferung hervorging, beibehalten.
(S.
Begleitung und
Generalbaß.) –
Beim elementaren Singunterricht werden mitunter
Ziffern gebraucht, um die Notenkenntnis
zu umgehen.
(Bassus generalis), eine Baßstimme mit übergeschriebenen Zahlen, welche einen vollstimmigen
Tonsatz in abgekürzter Weise darstellt. Heute werden solche bezifferte Baßstimmen den Schülern der Harmonielehre (s. d.) als
Aufgaben zur Ausarbeitung eines vierstimmigen Satzes gegeben, wodurch sie die Verbindung der Akkorde und eine gute Stimmführung
erlernen sollen. Generalbaß wird daher vielfach als gleichbedeutend mit Harmonielehre, ja mit Kompositionslehre überhaupt gebraucht
(Generalbaß studieren).
Historisch ist der Generalbaß eine zur Bequemlichkeit der Organisten gegen Ende des 16. Jahrh. in Italien
[* 3] aufgekommene, abgekürzte
Akkordschrift, welche es dem auf der Orgel einen mehrstimmigen Tonsatz verstärkenden Spieler ermöglichte, korrekt die Harmonie derSingstimmen zu begleiten, ohne daß er nötig gehabt hätte, eine komplizierte Partitur zu lesen, die er
sich auch erst aus den Stimmen hätte zusammenschreiben müssen. Zu Anfang des 17. Jahrh. fingen die Komponisten an, ihren
Werken selbst den Generalbaß beizugeben.
Fälschlich hat man Ludovico Viadana für den Erfinder des Generalbasses gehalten; höchstens war er der erste, welcher einem
mehrstimmigen Gesangsstück einen bis zum Ende mitgehenden begleitenden Baß (Basso continuo) beigab, den
er als Generalbaß verstanden wissen wollte, ohne ihn jedoch zu beziffern (in seinen »Concerti
ecclesiastici«, 1602). Der Continuo kam schnell in Aufnahme, wurde aber von andern Komponisten regelmäßig beziffert, so daß
die Bezeichnungen Generalbaß, Basso continuo und Bassus pro organo gleichbedeutend wurden. Das
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mehr
Generalbaßspielen wurde in der Folgezeit eine durchaus unentbehrliche Kunst der Organisten, Dirigenten und Cembalisten, welche
die Beherrschung des Tonsatzes voraussetzte, besonders später, als man von dem Generalbaßspieler auch verlangte, daß er den
durch die Bezifferung angedeuteten nackten harmonischen Satz durch Durchführung von Motiven, Einflechtung von Gängen, Verzierungen
etc. belebe. War der Generalbaß ursprünglich etwas Ähnliches wie
unser Klavierauszug, so erhielt er später die Bedeutung einer abgekürzten, nur angedeuteten Begleitung einer Solostimme oder
mehrerer konzertierender Stimmen auf der Orgel, dem Klavier, der Laute, Theorbe, Gambe und andern des mehrstimmigen Spiels fähigen
Instrumenten. Am längsten hielt sich der Generalbaß für die Begleitung des Recitativs (Secco-Recitativ); heute
ist er bis auf den erwähnten Gebrauch beim Unterricht gänzlich außer Gebrauch gekommen und hat daher die Kenntnis der Regeln
des Generalbaßspiels nur noch Wert für solche, die ältern Kompositionen in ihrer ursprünglichen Gestalt näher treten
wollen (in neuern Ausgaben wird der Generalbaß vielfach durch eine ausgeführte Begleitung ersetzt). Vgl. Generalbaßbezifferung.