Beylage
I) Dasjenige, was man einem Andern anvertraut, daß es getreulich aufbehalten, und zu seiner Zeit wieder gegeben werde, 2 Macc. 3, 15. II) die heilsame Lehre des Evangeliums, welche Paulus als einen theuren, treu und unversehrt zu bewahrenden, und der Nachwelt zu übergebenden Schatz vom HErrn anvertraut empfangen hatte, a) III) Das Erbe im Himmel, das ewige Leben, das den Frommen zugesichert ist, und für sie gleichsam schon bereit liegt b).
a) Diese gute Beilage bewahre durch den heiligen Geist, der in uns wohnet, 2 Tim. 1, 14.
b) Ich weiß, an welchen ich glaube, und bin gewiß, daß er mir meine Beilage kann bewahren bis an jenen Tag, ib. v. 12.