Bevollmäch
tigte,
Personen, denen andre den ausdrücklichen Auftrag (die Gewalt, volle Macht) erteilt haben, ein Geschäft für sie oder in ihrem Namen zu vollziehen;
s. Mandat.
Bevölkerungspolitik -
Bevollmächtigte
25 Wörter, 178 Zeichen
Bevollmächtigte,
Personen, denen andre den ausdrücklichen Auftrag (die Gewalt, volle Macht) erteilt haben, ein Geschäft für sie oder in ihrem Namen zu vollziehen;
s. Mandat.
Nr. | Ergebnis | Bevollmächtigte |
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1 | Be|voll|mäch|tig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. →Abgeordnete>: jmd., der bevollmächtigt ist: der, eine ... |