Beurlaubte
nstand,
militärisch die Bezeichnung für die nach abgeleistetem aktiven Dienst zur Reserve entlassenen Mannschaften wie auch für die Reserve- und Landwehroffiziere.
Dieselben sind während des Beurlaubte
nverhältnisses der militärischen
Kontrolle unterworfen, insbesondere verpflichtet, den alljährlich zweimal stattfindenden Kontrollversammlungen beizuwohnen.
Dispositionsurlauber sind Mannschaften des aktiven Dienststandes, welche nach einer nur zweijährigen Dienstzeit mit dem Vorbehalt jederzeitiger Wiedereinberufung bis zum Ablauf [* 2] ihres dritten Dienstpflichtjahrs für diese Zeit vom Truppenteil beurlaubt werden.