Beteiligun
gsversicherung,
eine Art der Rückversicherung (s. d.).
Beteiligungsversicherung
9 Wörter, 114 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Beteiligungsversicherung,
eine Art der Rückversicherung (s. d.).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Beteiligungsversicherung,
s. Rückversicherung. ^[= Reassekuranz, die Versicherung, durch die der Versicherer selber wieder gegen die von ihm übernomme ...]
(Reassekuranz) findet statt, wenn eine Versicherung ganz oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer einem andern Versicherer übertragen wird und zwar ohne Auflösung des ursprünglichen Versicherungsvertrags. Der letztere wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten ausschließlich für etwanigen Ersatz eines Schadens haftbar, kann aber, wenn und soweit die versicherte Sache in Rückversicherung gegeben war, den Ersatz der zahlbar gewordenen Versicherungssummen vom Rückversicherer verlangen.
Rückversicherungen sind auf dem Gebiet der Seeassekuranz schon im 17. Jahrh. in England nachzuweisen, doch erst in neuerer Zeit allgemeiner geworden. Sie sind auf alle Zweige des Versicherungswesens anwendbar, werden aber meistens nur auf Feuer- und Transportversicherung sowie in beschränktem Maß auf Lebensversicherungen genommen. Sie tragen dadurch, daß sie die Last des Risikos auf mehrere Versicherer verteilen, zur größern Stetigkeit und Sicherheit des Geschäfts, dadurch, daß sie dem Versicherer gestatten, große Versicherungen zu übernehmen, und dem Versicherten die Weiterungen der Versicherung bei mehreren Anstalten ersparen, zur Erleichterung der Versicherung und zur Bequemlichkeit des Publikums bei.
Die Rückversicherung wird entweder durch Verbände von Versicherungsanstalten, welche sich zu wechselseitiger Rückversicherung geeinigt haben, wie z. B. eine Anzahl von Feuerversicherungssocietäten, eine Anzahl deutscher Lebensversicherungsanstalten etc., oder durch besondere Gesellschaften betrieben, welche überall da Boden finden, wo das Versicherungswesen überhaupt gedeiht. In Deutschland [* 3] gibt es solcher besondern Rückversicherungsgesellschaften etwa 22, von denen einige nur mit Feuerversicherung, einige nur mit Transportversicherung, einige nur mit beiden, eine nur mit Feuer- und Lebensversicherung, eine nur mit Seeversicherung etc. sich beschäftigen. Die größten derselben sind die Kölnische, die Magdeburger, die Rheinisch-Westfälische, die Magdeburger Allgemeine, die Deutsche [* 4] Frankfurter, die Transatlantische. Auch einige fremde Rückversicherungsinstitute arbeiten in Deutschland.
Vgl. Ehrenberg, Die Rückversicherung (Hamb. 1885).