Bestreichen
,
einen Geländeteil durch entsprechende Aufstellung und Verwendung von Feuerwaffen seiner größten Ausdehnung [* 2] nach unter wirksames Feuer nehmen.
In der Befestigungskunst gilt dies in gleicher Weise von den einzelnen Wallinien und deren vorliegenden Gräben.
Man erreicht dies dadurch, daß man die zur Bestreichung (Flankierung) bestimmte
Linie unter einem rechten Winkel
[* 3] zu der zu bestreichenden
anlegt, bei voneinander getrennten Werken durch eine
Anordnung der
gegenseitigen
Lage in diesem
Sinne.
[* 1] ^[Abb.]