eine Terrainstrecke unter
Geschütz- oder Gewehrfeuer halten. Da das
Feuer aus
Gewehren
und
Geschützen in der
Regel senkrecht zur
Feuerlinie abgegeben wird (Frontalfeuer), so entsteht vor jedem »ausspringenden
Winkel«
[* 2] (s. d.) ein
unbestrichener Raum, welcher jenen auf 180° ergänzt. Der
Raum unter der verlängert gedachten Brustwehrkrone
vor derEskarpe eines Festungswerks oder im Vorterrain, welcher von diesem aus nicht bestrichen wird, heißt
toter Winkel. Die Bestreichung desselben geschieht von senkrecht zu jenem Festungswerk liegenden
Linien, den
Flanken, der
Länge
nach, daher flankierend, durch Flankenfeuer, während das von der flankierten
Linie abgegebene
Feuer Frontalfeuer genannt wird.
Vgl.
Festung.
[* 3]
Man erreicht dies dadurch, daß man die zur Bestreichung (Flankierung) bestimmte
Linie unter einem rechten Winkel zu der zu bestreichenden anlegt, bei voneinander getrennten Werken durch eine Anordnung der
gegenseitigen Lage in diesem Sinne.