Bestellung
sbrief
(Konsularprovision,
Lettre de provision), die
Urkunde, durch welche eine Staatsregierung
einen
Konsul zur Wahrung der
Interessen ihrer
Angehörigen in fremdem Land beauftragt. Zu dem Bestellung
sbrief muß das
Exequatur (s. d.) der
fremden
Regierung hinzukommen.