ein Teil des
Waldbaues (s. d.), umfaßt die waldbaulichen Maßregeln zur gedeihlichen
Entwickelung der Holzbestände in
Masse, Form und Wert.
Maßregeln der Bestandspflege sind:
1) Bodenpflege zur
Erhaltung und
Vermehrung der Bodenfruchtbarkeit, z. B. durch Anzucht von Bodenschutzholz in ältern,
sich lichtenden Beständen oder von Nadelholzstreifen an den Windseiten der Bestände, welche das Wegwehen des
Laubes in denselben
hindern (Windmantel);
Ist die Begründung eines Waldbestandes auch gelungen, so genügt es nicht, ihn ruhig weiter wachsen
zu lassen, sondern er muß erzogen, gepflegt werden. Die Maßregeln der Bestandspflege können und müssen oft in
erster Jugend beginnen, z. B. durch Einhau von Schutzholz (s. d.)
oder Treibholz (s. d.), durch Aufastung oder Entfernung übergehaltener Bäume, durch Ausschneiden verdämmender Unkräuter.
Ist der Bestand älter
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mehr
geworden, so beginnen die Läuterungs- oder Reinigungshiebe (s. Läuterungen), indem entweder solche
von Natur oder durch künstlichen Zwischenbau eingemischte Holzarten, die dem Bestand schädlich werden, ganz zu entfernen
sind, oder indem das richtige Verhältnis zu bleibender Mischung bestimmter Holzarten hergestellt wird. Namentlich Laubhölzer
sind ferner oft durch Beschneiden der Äste zu pflegen. Hieran schließen sich später die Durchforstungen
(s. d.), die bis zum einstigen Abtrieb von Zeit zu Zeit wiederholt werden, um den Zuwachs zu fördern. In alten Beständen,
die sich oftmals licht stellen, namentlich Eichen und Kiefern, wird nicht selten ein Unterbau Schatten
[* 3] vertragender Holzarten
zum Schutze der Bodenkraft nötig; die Bestandspflege wird dadurch zur Standortspflege. Im weitern
Sinne des Wortes kann man zur auch alle jene Maßregeln rechnen, welche die Bestände gegen Feuer, Wind und Insekten,
[* 4] überhaupt
gegen allerhand Gefahren schützen sollen.