Besonnenheit
,
derjenige
Geistes- und Gemütszustand, in welchem wir »bei
Sinnen«, d. h. des richtigen Urteilens (über
uns selbst und andres) und, soweit das
Wollen von unsrer Einsicht abhängt, des richtigen
Wollens fähig sind.
Ursache des
Gegenteils wird jeder Umstand, der uns »der
Sinne beraubt«, gänzliche oder teilweise
Bewußtlosigkeit unsrer selbst und der
Außenwelt (durch
Schlaf,
Ohnmacht, aber auch durch heftige
Gemütsbewegung,
Affekt, Selbstverblendung u. dgl.) erzeugt
und durch die gänzliche oder teilweise Vernichtung klarer Selbst- und Weltbeobachtung auch den leitenden Einfluß der Einsicht
auf den
Willen unmöglich macht. Je nachdem die
Gründe, welche das Aufhören der Besonnenheit
herbeigeführt haben,
außerhalb der Möglichkeit des Willenseinflusses gelegene oder solche sind, die durch Hinlenkung der
Aufmerksamkeit und energische
Willensthätigkeit hätten vermieden werden können und sollen, wird der an die
Stelle der Besonnenheit
tretende
Geistes- und Gemütszustand
als Besinnungslosigkeit oder als bloße Unbesonnenheit
bezeichnet. Erstere hat das
Bewußtsein, letztere
nur »den
Kopf verloren«. Der Zustand der rückkehrenden Besonnenheit
, d. h. des »zu
Sinnen« und damit zum klaren
Bewußtsein seiner selbst und der
Außenwelt Kommens, wird Besinnung genannt
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