Bescheidenheit
(von: sich bescheiden
), im allgemeinen die freiwillige teilweise oder gänzliche Verzichtleistung auf
äußere
Beweise fremder
Achtung (obgleich, wie sich von selbst versteht, nicht auf die
Achtung selbst).
Wer keine
Verdienste
hat, aber durch den Anschein der Bescheidenheit
sich den
Schein geben will, er besitze welche, oder wer jene nur aus
Feigheit nicht geltend macht, aber den
Schein anstrebt, er verzichte auf Bescheidenheit
, ist nach des Dichters bekanntem Kraftwort allerdings
ein
»Lump«, aber »bescheiden«
ist er nicht, sondern will es nur scheinen. Gegenstück der Bescheidenheit
ist die
Höflichkeit, welche nicht
gebührende
Ehrenbezeigungen andern bereitwillig entgegenbringt, indem sie die Achtungswürdigkeit derselben
stillschweigend voraussetzt.