Bescheid
(Decīsum), die früher allgemein übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen.
Bescheid
45 Wörter, 400 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Bescheid
(Decīsum), die früher allgemein übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Bescheid,
die früher gebräuchliche Bezeichnung sowohl für Urteile und Verfügungen der Gerichte als für Anordnungen der Verwaltungsbehörden.
Die deutschen Prozeßordnungen bedienen sich dafür des allgemeinen Ausdrucks Entscheidung.
Nr. | Ergebnis | Bescheid |
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1 | ****** | Be|scheid, der; -[e]s, -e [rückgeb. aus →bescheiden]: a) [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über ... |