Bescheid
(Decīsum), die früher allgemein übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen.
Bescheid
45 Wörter, 400 Zeichen
Bescheid
(Decīsum), die früher allgemein übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen.
Nr. | Ergebnis | Bescheid |
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1 | ****** | Be|scheid, der; -[e]s, -e [rückgeb. aus →bescheiden]: a) [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über ... |