Bernuth
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Aug. Mor. Ludw. Heinr. Wilh. von, preuß. Staatsmann, geb. zu Münster [* 2] in Westfalen, [* 3] studierte 1825-28 in Göttingen [* 4] und Berlin [* 5] die Rechte und trat gleich darauf in den Staatsdienst. Nachdem er verschiedene richterliche Stellungen in Westfalen bekleidet hatte, wurde er als Hilfsarbeiter in das Geheime Obertribunal nach Berlin berufen und 1849 zum vortragenden Rat im Justizministerium ernannt. 1849 und 1850 wurde er in Westfalen zum Mitgliede der Ersten Kammer gewählt, in der er sich lebhaft bei den Beratungen der Revision der Verfassungsurkunde im Sinne der liberalen Partei beteiligte.
Diese Haltung schuf für die amtliche Stellung B.s als Ministerialrat Schwierigkeiten, die ihn veranlaßten, aus der polit. Thätigkeit zu scheiden. Er kehrte 1855 zur richterlichen Laufbahn zurück und wurde zum Vicepräsidenten des Appellationsgerichts zu Glogau, [* 6] 1859 zum Chefpräsidenten des Appellationsgerichts in Posen [* 7] ernannt. Nachdem im Herbst 1860 seine Berufung als lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses und Kronsyndikus erfolgt war, wurde er zum Justizminister erhoben und trat als solcher namentlich für die Unabhängigkeit der Gerichtshöfe ein.
Als das Ministerium Schwerin
[* 8] im März 1862 zurücktrat, legte auch Bernuth
sein
Amt nieder und unterstützte
die Bestrebungen der liberalen Minorität im Herrenhause, wo er insbesondere die Preßordonnanz vom einer scharfen
Kritik unterzog. 1873 und 1874 wurde Bernuth
zum ersten Vicepräsidenten des Herrenhauses gewählt. Seit 1867 gehörte
er auch als Abgeordneter für den Wahlkreis
Oschersleben-Halberstadt dem Norddeutschen, seit 1871 dem
Deutschen
Reichstage an,
wo er 1874 der nationalliberalen Partei beitrat. Er starb in
Berlin.