Berichters
tatter
(Referent, franz.
Rapporteur), derjenige, welcher einem
Kollegium, einer Versammlung oder einer sonstigen
Körperschaft die Ergebnisse einer Beratung, einer Untersuchung oder sonstiger
Erhebungen und
Erörterungen vorträgt. So soll
z. B. nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 365) in der Berufungsinstanz
nach dem Aufruf der
Zeugen und
Sachverständigen ein Berichters
tatter des Berufungsgerichts
Vortrag über die Ergebnisse des bisherigen
Verfahrens
thun.
Auch die
Verhandlung über das
Rechtsmittel der
Revision beginnt mit dem
Vortrag des Berichters
tatters (Strafprozeßordnung,
§ 391). Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 199) hat bei den
Abstimmungen der Richterkollegien
der Berichters
tatter zuerst zu stimmen. Auch die
Ausschüsse und
Kommissionen, welche zur Vorberatung von Regierungsvorlagen und
Anträgen
von parlamentarischen Versammlungen niedergesetzt werden, ernennen ihren Berichters
tatter, welcher in der Plenarversammlung
die Ergebnisse der kommissarischen Beratung vorträgt und die Beschlüsse der
Kommission in möglichst objektiver
Weise zu
vertreten hat, weshalb derselbe auch aus der
Majorität der
Kommission genommen zu werden pflegt.
Ihm gebühren der einleitende
Vortrag und das Schlußwort in der
Debatte. In gleicher
Weise wird bei den Beratungen von Stadtverordnetenversammlungen
und ähnlichen Kollegien verfahren, sei es nun, daß vom Berichters
tatter mündlich oder schriftlich
Bericht (s. d.) erstattet wird. Ist
schriftlicher
Bericht erstattet, so bildet dieser die Grundlage der
Verhandlung. In besonders wichtigen
Angelegenheiten wird dem ein zweiter beigegeben, welcher als
Korreferent mit und neben dem eigentlichen Berichters
tatter die
Sache zu bearbeiten
und der Beschlußfassung des
Kollegiums oder der Versammlung zu unterbreiten
hat. - In einem andern
Sinn spricht man vom Berichters
tatter
(Reporter)
einer
Zeitung, welcher dieser über Tagesereignisse zu berichten hat.
Das Berichters
tatterwesen in diesem
Sinn hat mit dem allgemeinen Aufschwung der
Presse
[* 2] neuerdings eine große
Ausdehnung
[* 3] gewonnen.
In größern
Städten, wo mehrere
Zeitungen bestehen, gibt es Berichterstatter
, welche für die
Zeitungen, unabhängig von diesen, arbeiten
(s.
Korrespondenz). Auch hält sich jedes größere
Blatt
[* 4] Spezialberichterstatter
, welche, oft mit reichen
Geldmitteln versehen, auf
Reisen gehen und über auswärtige Ereignisse
(Kriege,
Feste,
Manöver u. dgl.), meist mit
Hilfe des
Telegraphen,
[* 5] berichten. Das
Institut der Spezialberichterstatter
ist besonders in
England und danach in
Amerika
[* 6] ausgebildet worden.
Dort nennen die
Blätter ihre Spezialberichterstatter
kurzweg our own (unser eigner, d. h.
Korrespondent). Nach englischem
Muster hat sich jetzt auch in
Deutschland
[* 7] und
Österreich
[* 8] das Berichterstatter
institut zu einer
Höhe entwickelt, welche bei ausreichenden Geldmitteln hinter den Leistungen der
Ausländer nicht zurückbleibt.