Bergbeamte
,
die für Leitung des Bergbaubetriebs und Beaufsichtigung der Bergleute angestellten Beamten, deren Klassifikation in den verschiedenen Ländern sehr verschieden ist. In Preußen [* 2] z. B. steht an der Spitze der Bergbehörden ein Oberberghauptmann, ihm zur Seite stehen vortragende Räte. Die Bergbehörden gliedern sich dann weiter in Oberbergämter, deren Direktor der Berghauptmann, deren Mitglieder Oberbergräte, und deren sonstiges Personal aus Hilfsarbeitern (Bergassessoren), Markscheidern und Bauinspektoren sich zusammensetzt.
Den Oberbergämtern sind untergeordnet für den Privatbergbau Bergreviere mit Bergmeistern oder Berggeschwornen an der
Spitze,
für den Staatsbergbau und Hüttenbetrieb Berginspektionen und Hüttenämter, deren
Chefs den
Titel resp.
Bergrat oder Bergwerksdirektor und Hüttenwerksdirektor oder -Inspektor führen. Unter letztern fungieren
Hüttenmeister.
Man unterschied früher Bergbeamte
vom
Leder
(Praktiker) und solche von der
Feder (Theoretiker).