Bezeichnung für eine verhältnismäßig wenig ausgedehnte, entweder einzeln stehende oder durch Einschnitte
von benachbarten
Höhen getrennte Bodenerhebung in einer relativen Höhe von mindestens 200 m. Niedrigere
Erhebungen werden
Hügel genannt, doch hält sich der Sprachgebrauch nicht immer an diese Grenze. Man unterscheidet am
Berg drei
Teile, einen untersten, den Fuß, einen obersten, den Gipfel oder Scheitel, und den dazwischen liegenden Rumpf. Der
Fuß hebt sich selten deutlich vom
Sockel ab, meist ist er von Anhöhen umlagert, welche in der Regel aus vom Berg herabgefallenem
Material bestehen.
Die Gestalt des Berg hängt von der Art des Materials und dem
Grade der Verwitterung (s. d.) ab. Flachere
Gipfel nennt man Platten, einen Berg mit horizontaler Platte,
Tafelberg, bei größerer Neigung
Lehnberg; ist der Scheitel sanft
gewölbt, so gebraucht man die
AusdrückeKopf, Kuppe, Koppe, Kulm,
Belch,
Ballon;
[* 2] bei allmählich zulaufender
Spitze Hutberg,
Dach
[* 3] oder
Krone. Eine eigenartige Gestell haben die vulkanischen Berg (s.
Vulkane).
[* 4] Form und Benennung der
die
Wasserscheide bildenden First- oder Rückenlinie sind im kleinen dieselben wie bei den
Gebirgen (s. d.).
Beim Rumpf ist
wichtig die Neigung oder
Böschung, die nach
Graden des Winkels gemessen wird, der die Böschungsfläche zur Horizontalen bildet.
Sie ist gewöhnlich geringer als 45°; ist die Neigung größer, so spricht man von einer
Wand. Oft ist die
Böschung nicht
gleichförmig, sondern unterbrochen durch ebene
Absätze,
Stufen oder
Terrassen. Die Neigungsverhältnisse eines Berg werden am
klarsten dargestellt durch das Profil (s. d.). Infolge der Erosion
[* 5] (s. d.)
sind die Flanken des Berg zerrissen durch
Thäler, Schluchten,
Spalten, Klüfte u. s. w. Bei Angabe der Höhe
eines Berg ist zu unterscheiden zwischen der absoluten und der relativen; erstere ist der Abstand der
Spitze vom Meeresniveau,
letztere der vom Fuße des Berg über die Methode der Messung s. Höhenmessung.
[* 6] Eine Mehrzahl
von der Entstehung nach zusammengehörigen Berg ist ein
Gebirge (s. d.).
vormals ein selbständiges Herzogtum (Ducatus Montensis), jetzt ein
Teil der preuß. Rheinprovinz,
[* 7] wird im W.
durch den Rhein von dem ehemaligen Erzstift Köln
[* 8] geschieden und grenzt im
S. an die
GrafschaftSayn. Im O. grenzt es an Nassau-Siegen
oder den jetzigen Siegener
Kreis,
[* 9] an das Herzogtum Westfalen
[* 10] und an die
GrafschaftMark; im N. an das Herzogtum
Cleve,
[* 11] und der
Rhein trennt es von dem Fürstentum Mors. Es ist das wichtigste Fabrikland
Deutschlands,
[* 12] und namentlich das Wupperthal mit
Elberfeld
[* 13] und
Barmen zeichnet sich durch seine industrielle Thätigkeit aus. Seit dem Anfang des 11. Jahrh.
tritt hier ein Geschlecht der Herren und
Grafen von Berg auf, welche als Vögte der Klöster Werden,
Deutz und
Siegburg
[* 14] ein nicht
unbedeutendes
Territorium zusammenbrachten. Die
Söhne desGrafenAdolf IV. von Berg teilten es um 1180; Engelbert erhielt und
EberhardAltena.
[* 15] Durch Heirat kam das Land hierauf, nach dem Erlöschen des gräflich berg. Mannsstamms, 1219
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zuerst an den HerzogHeinrich IV. von Limburg,
[* 17] dessen Sohn als GrafAdolf VI. eine 1348 aussterbende Nebenlinie hier begründete;
durch Heirat erbte es nun Gerhard, Graf von Jülich, dessen Sohn Wilhelm I. 1380 für Berg die Herzogswürde erhielt. Des letztern
Sohn HerzogAdolf I. erbte nach dem TodeHerzog Reinholds IV. von Jülich-Geldern (1423) auch Jülich. 1511 erbte
Johann III. von Cleve die Herzogtümer Jülich und Berg. Als 1609 nach dem Tode des kinderlosen HerzogsJohann Wilhelm Kaiser, Rudolf
II. Miene machte, den jülich-clevischen Gesamtbesitz als erledigtes Reichsleben für Habsburg zu belegen, gelang es mit
Hilfe einer großen europ. Koalition den nächstberechtigten Erben, Brandenburg
[* 18] und Pfalz-Neuburg, sich
im Lande festzusetzen.
Bald verwandelte sich ihre Eintracht durch den Anspruch jedes Prätendenten auf das Ganze und den Übertritt des Neuburgers
zum Katholicismus in den bittersten Hader. Durch den vorläufigen Vergleich von Xanten 1614 fiel und Jülich an Neuburg.
[* 19] Dies
wurde definitiv durch den Dortmunder Vertrag von 1666 bestätigt. Nach dem Erlöschen der neuburgischen
(1685 zur Kurwürde der Pfalz gelangenden) Linie 1742 kam an den Kurfürsten Karl Philipp Theodor von der sulzbachischen Linie
und nach dessen Tode 1799 nebst den andern Ländern an den Herzog Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken. Die
Verfolgungen der Protestanten unter Ludwig XIV. führten viele gewerbthätige Ansiedler nach Berg, die dort den Geschmack der
franz. Industrie in Seide
[* 20] und Baumwolle,
[* 21] im Bleichen, in Spitzen und seinen Leinen heimisch machten.
Im J. 1806 wurde an Frankreich abgetreten. Napoleon bildete nun aus dem eigentlichen Berg, das ohne die
enklavierten Herrschaften 54-55 Q.-Meilen mit 295000 E. umfaßte, dem rechtsrhein. Cleve und andern Gebieten das Großherzogtum
Berg (damals 98 Q.-Meilen mit 374235 E.) für seinen Schwager Joachim Murat, der es nach seiner Berufung auf den neapolit. Thron
[* 22] 1808 an
Napoleon abtrat. Dieser überließ das Land unter Vorbehalt der vormundschaftlichen Regierung,
dem noch unmündigen ältesten Sohne König Ludwigs von Holland, Ludwig Napoleon (dem Bruder Napoleons III.), und zwar nach einer
schon 1808 erfolgten so beträchtlichen Erweiterung (durch das Fürstentum Münster,
[* 23] die GrafschaftenMark, BentheimTecklenburg
und Lingen, die Abteien Elten, Essen
[* 24] und Werden), daß es ein Areal von 315 Q.-Meilen mit 878157 E. umfaßte.
Es hatte zur Hauptstadt Düsseldorf
[* 25] und zerfiel in die vier Departements: des Rheins (mit den ArrondissementsDüsseldorf, Elberfeld,
Mülheim
[* 26] a. Rh. und Essen), der Sieg (Arrondissements Dillenburg und Siegen),
[* 27] der Ruhr (Arrondissements Dortmund,
[* 28] Hagen
[* 29] und Hamm,
[* 30] Städte Duisburg,
[* 31] Ruhrort
[* 32] und Dinslaken) und der Ems
[* 33] (ArrondissementsMünster, Koesfeld und Lingen).
Ende 1810 jedoch mußte der größte Teil der neuen Erwerbungen an der Ems und nördlich von der Lippe
[* 34] an Frankreich abgetreten
werden. 1813 besetzten die Alliierten das Land und errichteten ein Generalgouvernement des Niederrheins unter Justus Gruners
Leitung, worauf es 1815 durch den Wiener KongreßPreußen
[* 35] zugeteilt wurde.
Vgl. Göcke, Das Großherzogtum
Berg 1806-13 (Köln 1877): Harleß, Beiträge zur Kenntnis der Vergangenheit des BergischenLandes (Düsseld. 1890);
Zeitschrift
des Bergischen Geschichtsverein (Bd. 1-29, Bonn,
[* 36] später Elberf. 1863-93).
1) Früher Dorf, jetzt Vorstadt
von Stuttgart,
[* 37] mit dem es durch Pferdebahn verbunden ist, im Neckarkreis, links am
Neckar, zwischen Cannstatt und Stuttgart, hat (1890) 4324 E., Postzweigstelle, eine schöne, 1853-55 von Gaab erbaute got.
Kirche, ein Sommertheater und eine 1846-53 von Leins im Renaissancestil erbaute königl. Villa; bedeutende Maschinenfabriken
und Kunstmühlen, ferner Neckar- und Mineralbäder (eisenhaltige und kohlensaure Quellen von 15 bis 17° C.) mit zwei Badeanstalten;
endlich seit 1882 ein Wasserwerk für Stuttgart. In der Nähe die königl. Villa Rosenstein, 1824-29 im röm.
Stil von Salucci erbaut, mit herrlichen Gemälden, Fresken und Statuen. - 2) Dorf im BezirksamtMünchen
[* 38] des bayr. Reg.Bez. Oberbayern,
am östl. Ufer des Starnberger Sees, Vergnügungsort der Münchener, hat (1885) 226 E., königl.
Schloß und war Sommersitz König Ludwigs II., der hier im Starnberger See den Tod fand. An dieser Stelle im Schloßpark
eine Syenitsäule mit Kreuz.
[* 39]
Christen Poulsen, dän. Politiker, geb. als
Sohn eines Bauern zu Fjaltring bei Lemvig, erhielt nach absolviertem Seminarkursus eine Anstellung an der
Bürgerschule zu Kolding, dann (1861-74) an der Volkshochschule und der privaten Navigationsschule zu Bogö. 1865 begann er
als Abgeordneter für Kolding seine parlamentarische Laufbahn. Seit 1870 war er einer der Führer der Linken und nach dem
Auseinandergehen dieser Partei (1877)Chef der radikalen Opposition, für die er seit 1881 als Redacteur
des «Morgenbladet» arbeitete. 1883 wurde er zum Präsidenten des Folketings
gewählt. 1884 bildete er im Verein mit F. Bojsen (Chef der frühern gemäßigten Linken) die sog. «dänische
Linke»; immer schärfer gegen das Ministerium Estrup auftretend, rief er die Sprengung des Finanzgesetzes im März 1885 hervor.
An der folgenden Agitation nahm er lebhaft teil und zog sich 1886 eine halbjährige Gefängnisstrafe
zu. Nach seiner Freigebung erkannte ihn die gesamte Opposition als Führer an. 1887 geriet er in Streit mit seinen Mitführern,
die mit dem Ministerium verhandeln wollten. Im März 1887 trat er vom Präsidentenposten zurück und setzte
als Führer einer kleinen Gruppe im Folketing seine «Protestpolitik» fort.
Er starb in Kopenhagen.
[* 40]
Franziska, Schauspielerin, geb. zu Mannheim,
[* 41] wo sie seit 1828 als Choristin und Vertreterin kleiner
Rollen
[* 42] wirkte, ging 1829 nach Würzburg
[* 43] und gehörte seit 1831 dem Dresdener Hoftheater an. Schon 1839 ging
sie in die ältern Rollenfächer der Tragödie, bald auch des Lustspiels über. 1889 trat sie von der Bühne zurück und starb in
Dresden.
[* 44] Ein seelenvolles Organ, ungezwungene, plastische Darstellung und feiner Humor zeichneten sie aus. Zu ihren besten Rollen
gehörten Phädra, Gräfin Orsina, Lady Macbeth und Isabella (in der «Braut von Messina»).
[* 45]
Friedr. Wilh. Rembert, Graf (gen. Feodor Feodorowitsch), russ. Generalfeldmarschall, geb. auf Schloß
Sagnitz in Livland,
[* 46] studierte in Dorpat
[* 47] und trat 1812 als Freiwilliger in die russ. Armee, wo er bald Offizier und nach dem
Einzuge in Paris
[* 48] Kapitän im Generalstabe wurde. 1817 wurde er auf Empfehlung des GrafenKapodistrias nach
Neapel
[* 49] gesandt, um den Karbonarismus zu beobachten, über welchen er einige damals viel gelesene Aufsätze schrieb. Hierauf
wurde er im
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Ministerium des Auswärtigen angestellt. Alsdann trat er wieder mit Oberstenrang in die Armee zurück, unternahm 1822-24 mehrere
Expeditionen gegen die Kirgisenstämme und 1825 eine Erforschung des Aralsees. 1826 zum Generalmajor befördert, diente er 1828 und 1829 gegen
die Türken und nahm mit großer Auszeichnung an dem Feldzuge von 1831 in Polen teil. Zum Generallieutenant
und Generalquartiermeister der Armee unter dem Feldmarschall Fürsten Paskewitsch ernannt, beschäftigte er sich hierauf mit
der militär.-topogr.
Aufnahme von Polen und erhielt 1843 mit dem Range als General der Infanterie den Posten eines Generalquartiermeisters des kaiserl.
Generalstabes. Als Österreich
[* 51] 1849 die Hilfe Rußlands gegen die Ungarn
[* 52] in Anspruch nahm, ging Berg als russ.
Bevollmächtigter nach Wien
[* 53] und in das österr. Hauptquartier, wirkte im Interesse der Allianz zwischen den beiden Kaiserhöfen,
verfeindete sich aber dabei mit Paskewitsch, dessen Operationen er tadelte. Mit der österr. Grafenwürde belohnt,
lehrte er nach Petersburg
[* 54] zurück, um die unter seiner Leitung begonnenen großartigen topogr.
Arbeiten fortzusetzen. BeimAusbruch des Orientkrieges erhielt Berg 1854 den Auftrag, Neval und Esthland gegen die Flotte der Westmächte
zu verteidigen, welche jedoch keinen Angriff gegen diese Punkte unternahm. Hierauf zum Generalgouverneur und Truppenkommandanten
in Finland ernannt, bestand er das dreitägige Bombardement von Sweaborg, 8. bis das für die
Alliierten ohne Resultat blieb, und wofür ihm Alexander II. an seinem Krönungstage, den Titel eines russ. Grafen
verlieh, dem 1857 der finländ.
Grafentitel folgte. In Finland selbst aber machte sich allen freisinnigen Ideen feindlich, so unbeliebt, daß der Kaiser,
der ihm persönlich wohlwollte, ihn im Nov. 1861 von seinem Posten abrufen mußte. BeimAusbruch der Unruhen in Polen wurde er
Okt. 1863 zum Statthalter und Oberbefehlshaber der russ. Armee im Königreich ernannt, wo es ihm gelang, den Aufstand durch
strenge Maßregeln zu dämpfen. Gleichzeitig bekämpfte er das russifikarorische und demokratische System
des 1866 zum Staatssekretär für Polen ernannten Geheimrats Miljutin, wodurch er in Polen eine gewisse Popularität errang. Nachdem
Berg 1866 Generalfeldmarschall geworden war, starb er zu Petersburg. -
Günther Heinr., Freiherr von, deutscher Staatsmann und oldenb. Minister,
geb. zu Schwaigern bei Heilbronn,
[* 55] studierte 1783-86 in Tübingen
[* 56] die Rechte und ging dann nach Wetzlar
[* 57] und Wien,
um die reichsgerichtliche Praxis kennen zu lernen. 1793 wurde er als außerord. Professor nach Göttingen
[* 58] berufen und zum
Beisitzer des Spruchkollegiums ernannt, 1800 trat er als Hof- und Kanzleirat in die Justizkanzlei in Hannover
[* 59] ein und wurde zugleich Rechtskonsulent des Ministeriums.
Bei der Auflösung der hannov. Justizkanzlei durch die westfäl. Regierung trat er als Regierungspräsident in fürstlich
lippe-bückeburg. und 1815 als Oberappellationsgerichtspräsident in oldenb.
Dienste.
[* 60] Bis 1821 vertrat er die 15. stimme beim Bundestage, kehrte aber 1823 nach Oldenburg
[* 61] zurück.
Zum Geheimrat und zum zweiten Mitgliede des Kabinetts ernannt, führte er daselbst bis 1830 den Vorsitz im Oberappellationsgerichte. 1834 vertrat
er neben Oldenburg die
anhält, und schwarzb.
Fürstentümer auf den Ministerialkonferenzen in Wien. Berg wirkte für die innere Entwicklung des Landes sehr segensreich, wurde 1838 in
den österr. Freiherrenstand erhoben, 1842 zum oldenb. Staats- und Kabinettsminister ernannt und starb zu
Oldenburg. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: «Handbuch des deutschen Polizeirechts»
(7 Bde., Hannov. 1801-9) und «Abhandlungen zur Erläuterung der Rheinischen Bundesakte» (Bd. 1, ebd. 1808).
Karl Heinr. Edmund, Freiherr von, Forstmann, Sohn des vorigen, geb. zu Göttingen,
studierte auf der Forstakademie zu Dreißigacker, bezog dann die Universität Göttingen, verließ dieselbe aber 1818, um in
Bückeburg,
[* 62] Lautenthal und Lauterberg am Harz sich zum Praktiker zu bilden. Berg trat 1820 als Auditor bei den oberharzischen Berg-
und Forstämtern zu Clausthal
[* 63] in hannov. Staatsdienste; 1821 wurde er Hilfslehrer an der daselbst neuerrichteten
Forstschule, 1824 zum Forstschreiber mit Sitz und Stimme im Kollegium und 1830 mit dem Titel Oberförster zum Referenten im
Berg- und Forstamte und Kontrolleur im Walde befördert. 1833 als Oberförster und Chef der Forstinspektion nach Lauterberg
versetzt, führte er das Privatforstinstitut seines Vorgängers von Uslar zur Ausbildung praktischer Forstmänner
fort. 1845 ging er als Oberforstrat, Direktor der Akademie für Forst- und Landwirte nach Tharandt in Sachsen.
[* 64]
Unter seiner Mitwirkung wurden 1843 der Harzer und 1847 der Sächsische Forstverein gegründet. Nachdem Berg 1866 in
den Ruhestand getreten war, starb er zu Schandau. Er schrieb: «Anleitung zum Verkohlen des Holzes»
(Darmst. 1830; 2. Aufl. 1860),
«Die Jagdfrage im J. 1848 und die deutsche Jagdgesetzgebung vom J. 1848»
(Lpz. 1849),
«Die Staatsforstwirtschaftslehre» (ebd. 1850),
«Aus dem Osten der österr. Monarchie» (Dresd.
1860),
«Pürschgang im Dickicht der Jagd- und Forstgeschichte» (ebd. 1869),
«Geschichte der deutschen Wälder» (ebd. 1871).
Ferner bearbeitete er neu Cottas «Waldbau» (7. u. 8. Aufl., Lpz. 1849, 1856) und Jesters Werk «Die
kleine Jagd» (3. u. 4. Aufl., ebd. 1848, 1859). 1846-64 leitete er die Redaktion des «Forstwissenschaftlichen
Jahrbuchs der AkademieTharandt» (Bd. 3-16, ebd.).