Berennung
des
kaiserlichen
Lehens, ehemals die
Sitte, daß der zu belehnende
Fürst bei der
Belehnung das
Gerüst, auf
dem der
Kaiser Platz genommen, dreimal im vollen
Jagen umritt, erst ohne
Fahne, dann mit der Rennfahne, zuletzt mit der Lehnsfahne,
welche das
Wappen
[* 2] der zu
Lehen zu empfangenden
Länder zeigte.