Beobachtung
,
die erste Leistung wissenschaftlicher Erkenntnis, welche zunächst nur darauf ausgeht, die einzelne
Thatsache
in ihrer vollen Bestimmtheit aufzufassen und festzuhalten, noch nicht aber, sie zu erklären, d. h.
auf ihr Gesetz zurückzuführen (s.
Theorie). Sie wird unterschieden vom Versuch oder Experiment, welches nicht darauf wartet,
daß die
Thatsache, die wir kennen möchten, sich von selbst darbiete, sondern durch künstliche Veranstaltung
den Entscheid auf eine bestimmte Frage herbeizuführen sucht;
es setzt im allgemeinen schon eine theoretische
Absicht voraus,
indem durch den Versuch eben sich entscheiden soll, ob die
Thatsachen einer angenommenen
Theorie entsprechen oder nicht. Die
Darlegung des Beobachteten heißt
Beschreibung (s. d.).
Über Beobachtun
gsfehler und deren Behandlung s.
Approximation und
Ausgleichungsrechnung. -
Vgl. Czuber,
Theorie der Beobachtun
gsfehler (Lpz. 1891);
Koll, Die
Theorie der Beobachtun
gsfehler
(Berl. 1893).