Bekk
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Johann Baptist, bad. Minister, geb. zu Triberg im Schwarzwald, studierte in Freiburg [* 3] die Rechte und praktizierte seit 1822 als Advokat zu Meersburg. Schon 1829 wurde er in das dortige Hofgericht als Assessor berufen und 1832 zum Ministerialrat im Ministerium des Innern ernannt, welche Stelle er 1837 mit der eines Vizekanzlers beim obersten Gerichtshof zu Mannheim [* 4] vertauschte. In der badischen Zweiten Kammer, der er seit 1831 angehörte, wußte er sich die Unabhängigkeit seiner Gesinnung zu bewahren.
Gegenüber der Blittersdorffschen
Reaktion blieb Bekk
seinen freisinnigen Überzeugungen nicht nur treu, sondern war auch eine
Zeitlang der eigentliche
Führer der
Opposition. Der
Bericht, in welchem 1841 der
Regierung das
Recht der Urlaubsverweigerung
bestritten ward, war Bekks
Arbeit, und die ruhige, aber feste
Opposition wurde von ihm geleitet. Dabei
zeichnete ihn eine maßvolle
Besonnenheit aus, weshalb er auch 1842 zum Kammerpräsidenten gewählt wurde. Seit
Blittersdorffs
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Rücktritt stand er dem Ministerium näher und war der eifrigste und gewandteste Verfechter der neuen Gesetzentwürfe auf dem
Landtag von 1843. Als der Ausfall der Wahlen im April 1846 die Regierung vermochte, eine versöhnlichere Haltung der Zweiten Kammer
gegenüber anzunehmen, wurde Bekk
als Staatsrat ohne Portefeuille zur höchsten Verwaltung beberufen ^[richtig:
berufen] und im Dezember d. J. an die Spitze des Ministeriums des Innern gestellt. Seine Verwaltung begann mit versöhnenden
Maßregeln und freisinnigen Reformen.
Auch 1848 setzte er den allgemeinen Forderungen keinen Widerstand entgegen. Nachdem er das Ministerium durch gleichgesinnte Kollegen ergänzt hatte, war er redlich bemüht, eine Reorganisation der gesamten Staatsverfassung auf friedlichem Weg durchzuführen. Infolge der badischen Mairevolution erhielt er indes seine Entlassung. Nach der Unterdrückung des Aufstandes wählte man ihn in mehreren Wahlbezirken zum Abgeordneten. Als solcher saß er auch im Volkshaus zu Erfurt; [* 6] in der badischen Kammer aber nahm er im März 1850 wiederum den Präsidentensitz und hierauf die Stelle eines Präsidenten des Hofgerichts in Bruchsal an, wo er starb. Außer mehreren Monographien über einzelne Teile der Rechtswissenschaft und trefflichen Beiträgen zu den von ihm redigierten »Annalen der badischen Gerichte« schrieb er: »Die Bewegung in Baden« [* 7] (Mannh. 1850), worin er sich gegen die Vorwürfe verteidigte, die gegen ihn sowohl von seiten der Radikalen als der Konservativen erhoben worden waren.