Bekenntnisschein,
s. v. w. Anerkennungs- oder Rekognitionsschein; dann schriftliche Versicherung eines Empfangs oder der Übernahme einer gewissen Verpflichtung.
16 Wörter, 162 Zeichen
s. v. w. Anerkennungs- oder Rekognitionsschein; dann schriftliche Versicherung eines Empfangs oder der Übernahme einer gewissen Verpflichtung.