Beizeichen
[* 1]
(Bruch, franz. Brisure), Zeichen in den
Wappen,
[* 2] welche zur Unterscheidung abgeteilter
Linien oder zur Kennzeichnung
jüngerer
Geburt und unechter Abkunft (letzteres nur bei den westlichen
Nationen) dienen. In
Deutschland
[* 3] wurden die in sehr
vielfältiger Art geschaffen, z. B. durch Verminderung des
Helmkleinodes oder der
Tinktur, durch
Vermehrung, Verminderung oder
Stümmelung der
Figuren. Die wichtigsten figürlichen Beizeichen
,
die als solche auch in
Deutschland vorkommen, sind der
Stern und der
Turnierkragen (s. Figur).
Der
Fürst von
Bulgarien
[* 4] führt als Sohn des
Prinzen
Alexander von
Hessen
[* 5] aus nicht ebenbürtiger
Ehe den hessischen
Löwen
[* 6] mit
dem
Turnierkragen als Beizeichen.
Das
Charakteristische des Beizeichens
ist, daß der Wegfall desselben das
Wappen
nicht ändert, sondern vielmehr die ursprüngliche Gestalt wiederherstellt.
Tritt die betreffende
[* 1]
Figur selbständig auf (wie
z. B. nicht selten der
Turnierkragen), so ist sie kein Beizeichen
, sondern Hauptbild. Man hat auch sphragistische Beizeichen
, welche
den
Zweck haben, zwei dem
Bild und der
Größe nach ähnliche Siegeltypen durch ein in die
Augen fallendes
Merkmal unterscheiden zu können.
[* 1]
^[Abb.: Beizeichen
(Turnierkragen).]