Beispiel
(lat. Exemplum), der
einzelne konkrete, aus der
Erfahrung entlehnte oder erdichtete
Fall,
insofern er zum
Beleg eines
Begriffs oder
Satzes dienen soll. Was die Beweiskraft des Beispiels
anlangt, so beweist ein einzelnes
an sich nichts als höchstens in dem
Fall, wo es als
Instanz gegen die Allgemeingültigkeit einer
Regel gebraucht wird; denn
hier wird durch die Anführung eines entgegenstehenden Beispiels
wenigstens das ins
Licht
[* 2] gesetzt, daß
die als allgemein aufgestellte
Regel Ausnahmen erleidet. Im
Mittelhochdeutschen bezeichnet Beispiel
(bîspel, von bî, bei, und spel,
Rede,
Erzählung) eine Art von didaktischen, tierfabelähnlichen, meist in Spruchform abgefaßten
Dichtungen und märchenhaften,
allegorischen
Erzählungen moralischer
Tendenz. Eine Sammlung solcher
Dichtungen enthält der
»Edelstein«
von
Boner; andre finden sich zerstreut in den Gedichten der
Minnesänger des 12. und 13. Jahrh. (z. B.
Reinmars von Zweter,
Konrads von
Würzburg)
[* 3] oder sind größern
Dichtungen, wie der
»Kaiserchronik«,
Freidanks
»Bescheidenheit«, dem
»Reimer« etc., einverleibt.