Beigeordneter
,
in manchen Gemeinden Amtstitel des Gehilfen des Bürgermeisters.
Beichtstuhl - Beilager
Beigeordneter
51 Wörter, 424 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Beigeordneter,
in manchen Gemeinden Amtstitel des Gehilfen des Bürgermeisters.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Beigeordneter,
nach den preuß. Städteordnungen der zweite Bürgermeister, der auf 12 Jahre gewählt, vom König bestätigt
wird und den Bürgermeister vertritt. – Bei den Reichsbankhauptstellen sind Beigeordneter
Bankanteilseigner, welche zur fortlaufenden
Kontrolle der Geschäfte vom Bezirksausschuß gewählt oder vom Reichskanzler ernannt werden.
Nr. | Ergebnis | Beigeordneter |
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1 | Staats|se|kre|tär, der: a) (in der Bundesrepublik Deutschland) ranghöchster Beamter bes. in einem Ministerium, der den ... |