(Confessionarius), der
Geistliche in seinem
Verhältnis zu den Beichtenden, seinen Beichtkindern. Der eigentliche
Beichtvater ist bei den Katholiken immer der Ortspfarrer, doch ist es gestattet, auch andre
Geistliche zu wählen, die vom
Bischof die
erforderliche
Approbation für einen bestimmten
Sprengel haben oder ein
Privilegium, wie dieses die
Bettelmönche
ehedem besaßen. Auch in der evangelischen
Kirche wird die Bezeichnung Beichtvater für den Ortsgeistlichen gebraucht, indem da, wo
mehrere
Geistliche an derselben
Kirche wirken, dem
Beichtkind die
Wahl des Beichtvaters freisteht; außerdem besteht auch hier
meistens die Verpflichtung, bei dem Ortspfarrer zu beichten.
(lat. Confessarius), der beichtehörende und absolvierende Geistliche, dessen
Verhältnis zum Beichtenden als das eines geistlichen Vaters zum Kinde (Beichtkind) aufgefaßt ist. In der kath. Kirche ist nicht
jeder Priester berechtigt, Beichte zu hören. Es gehört dazu eine besondere Approbation durch den Bischof der Diöcese. Diese
wird den in der Seelsorge beschäftigten Priestern bis auf Widerruf oder jedesmal für eine bestimmte
Zeit erteilt.
In den meisten Diöcesen wird dabei die Lossprechung von einigen schweren Sünden dem Bischof vorbehalten (Reservatfälle); von
diesen kann nur der Poenitentiarius (s. d.) an der Kathedralkirche lossprechen,
ein gewöhnlicher Beichtvater dagegen nur auf Grund einer speciellen Ermächtigung durch den Bischof absolvieren.
Die Mitglieder einiger Mönchsorden haben oder hatten wenigstens früher das Privilegium, überall und auch von den Reservatfällen
zu absolvieren. Seinen Beichtvater nennt ein Katholik in der Regel nicht jeden Priester, bei dem er einmal oder gelegentlich,
sondern denjenigen, bei dem er regelmäßig beichtet und der infolge davon sein Gewissensrat oder Seelenführer
ist.